DIOMEDEA BILanzretter
Ausweg für Unternehmer und SteuerberaterVerschärfte Haftung für Steuerberater (und Unternehmer)
Eine latente Überschuldung hat massive Konsequenzen. Für den Steuerberater, da der BGH mit seinem Urteil vom 26.01.2017 (IX ZR 285/14) klargestellt hat, dass er für die Erstellung einer gesetzeskonformen Bilanz haftet. Und das schließt die Einhaltung der Vorschriften des HGB ausdrücklich ein!
Und auch für den Geschäftsführer steht sehr viel auf dem Spiel. Insolvenzverschleppung hat massive Schadensersatzforderungen der Gläubiger zur Folge und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: Nach § 15a Abs. 4 InsO stehen auf Insolvenzverschleppung bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Steigende Bilanzrisiken
Schon in „normalen“ Zeiten kann ein gesundes Unternehmen schnell in handelsbilanzielle Probleme geraten – zwei schlechte Jahre, ein schwerer Zahlungsausfall bei einem Großauftrag, ein Cyberangriff oder ein ungedeckter Haftungsfall reichen völlig aus.
Corona, steigender Digitalisierungsdruck und zunehmend inflationäre Tendenzen verschärfen die Situation bei vielen Unternehmen weiter.
Bei Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen verschärft sich die Situation zusätzlich durch sinkende Zinsen und daraus folgende deutliche Rückstellungserhöhungen – bis hin zur latenten Überschuldung des Unternehmens!
Höhe der Pensionsrückstellungen
- bei 1 % Rechnungszins 100%
- bei 6 % Rechnungszins 41%
Beispiel: 58-jähriger mit 3.000 € Alters- und Invalidenrente, 60 % Witwenrente und 1 % Rentensteigerung
Was ist zu tun, wenn Überschuldung droht?
Das Wichtigste: Überstürzte Maßnahmen, wie Kündigung der Rückdeckungsversicherung oder der ungeprüfte, spontane (Teil-) Verzicht auf Pensionsleistungen müssen Sie unbedingt vermeiden. Sie machen die Situation regelmäßig schlimmer statt besser! Und Sie rauben sich Optionen, die – richtig gemacht – vielleicht etwas bewirkt hätten.
Steuernachforderungen beim Unternehmen und sogar auf der Privatebene – teilweise Jahre später – oder die rückwirkende Feststellung der rechtlichen Unwirksamkeit der Maßnahme durch einen Insolvenzverwalter oder Gerichte sind einige der möglichen, gravierenden Folgen!
Nachträgliche Reparatur ausgeschlossen! Sie brauchen also nicht irgendeine, Sie brauchen die beste Lösung.
Der DIOMEDEA Bilanzretter
Und genau die liefert Ihnen der DIOMEDEA Bilanzretter: Florett statt Abrissbirne. Es gibt mehrere professionelle Möglichkeiten, Ihre Situation in Ordnung zu bringen ohne überall Kollateralschäden zu hinterlassen!
Sie bekommen eine 100 % rechtlich und steuerlich abgesicherte Lösung!
Maximale Entlastung Ihrer Handelsbilanz
Keine negativen steuerlichen Effekte beim Unternehmen
Keine negativen steuerlichen Effekte beim Unternehmer (privat)
Maximale
Schonung Ihrer
Altersversorgung
DIOMEDEA Bilanzretter gibts mit Garantie
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