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Egal, ob Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen, weil der Ruhestand naht und Sie keinen Nachfolger aus der Familie haben oder weil Sie plötzlich ein gutes Angebot von einem Konkurrenten oder Anleger erhalten: Ein maximaler Verkaufspreis ist Ihr Ziel!  


Falls Sie Ihr Unternehmen intern an ein Familienmitglied oder einen Nachfolger weiterreichen wollen, finden Sie hier weitere Informationen.


 
Ist dies getan, haben Sie sich auf einen Verkaufspreis geeinigt (oder auch nicht) und der Verkauf kann seinen Gang gehen. Ganz anders sieht es aus, wenn eine Pensionszusage an Sie besteht.
Bei einer normalen Preisverhandlung stellen Sie die Substanz- und Ertragswerte des Unternehmens fest, diskutieren über die Betrachtungszeiträume und Sondereinflüsse, sowie über den Faktor, den Sie der Kaufpreisberechnung zu Grunde legen wollen.

Ich kaufe das Unternehmen nur ohne Pensionszusage!

So oder so ähnlich bekommen wir es immer wieder vom Käufer zu hören, wenn wir zur Moderation eines Unternehmensverkaufs bei bestehenden Pensionszusagen gerufen werden.

Jetzt gilt es für Sie als Verkäufer vor allem die Ruhe zu bewahren. Ein Schnellschuss kann Sie sehr viel Geld kosten. So wird aus einem ursprünglich attraktiven Angebot bei einem falschen Herangehen ein dickes Minusgeschäft.

Worauf muss ich achten?

Drei Punkte sollten Sie bei den Themen Nachfolge und Unternehmensverkauf mit Pensionszusage im Auge behalten:

  • Ihr Verkaufserlös setzt sich aus Kaufpreis und Pensionsleistung zusammen

Im Klartext heißt dies: Sinkt die Pensionsleistung, muss dies ein erhöhter Kaufpreis ausgleichen (oder umgekehrt) und die Gesamtsumme muss attraktiv genug sein, um Ihr Unternehmen profitabel zu verkaufen.

  • Sicherheit bei Unternehmensinsolvenz

Wenn Sie nicht mehr am Steuer sitzen, können Sie nicht mehr beeinflussen, wo die Reise hingeht. Missmanagement oder bewusstes Ausbluten (auch so etwas soll es schon gegeben haben) des Unternehmens durch den Käufer dürfen nicht die von Ihnen gewählte Lösung des Pensionsthemas im Nachgang entwerten!

  • Steuereffekte mitbewerten

Einige der möglichen Lösungen generieren (teilweise erhebliche) Steuervorteile für das Unternehmen, die bis zu 10 Jahre in der Zukunft liegen können. Diese sollten im Verkaufspreis unbedingt Berücksichtigung finden.

So und welche Lösungen gibt es denn nun?

Zunächst einmal gibt es eine Reihe von einfachen Lösungen, die endgültig die Pensionszusage vom Unternehmen trennen und damit eine einfache Kaufpreisfeststellung (wie eingangs beschrieben) ermöglichen:

  • Übertragung auf einen versicherungsförmigen Pensionsfonds

Gegen einen festen Einmalbeitrag übernimmt der Pensionsfonds vollständig die bestehenden Pensionsansprüche und zahlt die übernommenen Rentenleistungen aus. Problematisch sind dabei nicht konkret definierte Rentenanpassungen (z. B. 2 % p. a.), denn diese werden ausschließlich aus Überschüssen des Pensionsfonds bedient.

  • Übertragung auf eine versicherungsförmige Unterstützungskasse

Diese Variante ähnelt dem versicherungsförmigen Pensionsfonds, hat allerdings etwas andere steuerliche und organisatorische Rahmenbedingungen.

  • Übertragung auf eine Rentner-GmbH

Auf eine von Ihnen ausschließlich zu diesem Zweck gegründete GmbH werden sowohl Pensionsansprüche, als auch das zugehörige Pensionsvermögen übertragen.

  • Abfindung der Pensionsansprüche

Wenn Sie keine laufenden Renten benötigen (alternative private Versorgungen, Vermögen aus Unternehmensverkauf ausreichend, etc.), besteht auch die Möglichkeit, sich die erreichten Pensions-ansprüche mit einer einmaligen Kapitalzahlung abfinden zu lassen.

  • Verzicht

Sie können auch einfach auf Ihre Pensionsansprüche verzichten. Der Verzicht wird vollständig Ihrem Unternehmen als Wertsteigerung „gutgeschrieben“, erhöht also 1 zu 1 den Kaufpreis. Die persönliche steuerliche Belastung aus dem Verzicht (sog. verdeckte Einlage) wird durch die gleichhohe Senkung Ihres steuerpflichtigen Gewinns aus dem Unternehmensverkauf ausgeglichen.

 

Die Unterschiede sind dabei im Wesentlichen:

  • Wer trägt das Anlagerisiko? Wer ist Gewinner der Anlagechance?
  • Wer trägt das Langlebigkeitsrisiko oder ist Nutznießer der Kurzlebigkeitschance?
    (Entschuldigung – nicht persönlich gemeint, aber wirtschaftlich betrachtet ist Ihr frühes Ableben eine Chance und Ihr hoffentlich langes Leben ein Risiko!)
  • Wie hoch sind die Nebenkosten des Modells (Vertriebs- und Verwaltungskosten)?
  • Wie sind die steuerlichen Kosten und Effekte?
  • Wie flexibel ist das Modell?
  • Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens?
  • Welche sonstigen Besonderheiten bestehen?

Ist das schon alles? Nein!

Daneben gibt es auch echte Unternehmerlösungen. Unternehmerlösungen deshalb, da hier nicht nur Risiken, sondern auch Chancen gesehen und berücksichtigt werden.

Beide Parteien einigen sich auf gemeinsame Parameter, aus denen der Gegenwert der Pensionsverpflichtung errechnet wird. Konkret sind dies die Lebenserwartung, die langfristige Zins-/Ertragserwartung für das Pensionskapital und ggf. die Inflationsanpassung laufender Pensionen.

Der so errechnete Betrag wird vom übrigen Unternehmensvermögen separiert und gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien angelegt. Entwickelt sich einer der besprochenen Parameter anders als erwartet, realisiert eine der Parteien eine Chance (Versterben Sie z. B. früher als erwartet, bedeutet das, das Unternehmen (Käufer) kassiert das Restkapital. Leben Sie hingegen länger, muss es nachschießen).

Interessant sind solche Ansätze, da Lösungen wie der versicherungsförmige Pensionsfonds mittlerweile extrem teuer sind (Kalkulation mit minimalem Garantiezins und hoher Lebenserwartung). Umgesetzt werden können diese über

  • eine Übertragung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds (auch renditeorientierter Pensionsfonds genannt),
  • eine laufende Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Wertpapierdepot), oder
  • eine laufende Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Immobilie [Mietertrag] oder „Sparkonto“).

Zurück zu meinem Verkaufspreis

Egal, welche der Lösungen Sie auswählen, am Ende des Tages haben Sie einen klaren Gegenwert der Pensionsverpflichtungen bestimmt.

Diesen können Sie jetzt entweder in die Ertragswertberechnung (Herausrechnung aller Pensionseinflüsse wie Rückstellungszuführungen, Aktivwertsteigerungen, u. ä.) und/oder Substanzwertberechnung (Mehr- / Minderaufwendungen gegenüber bilanzierten Werten, Einbeziehung latenter Steuern, u. ä.) einfließen lassen. 


Fazit

Trotz aller Probleme können Sie Ihr Unternehmen auch dann profitabel verkaufen, wenn eine Pensionszusage besteht. Entscheidend hierfür ist die Vermeidung von reinen Instinkthandlungen (Pension muss weg!). Mehr zum Thema Unternehmensverkauf finden Sie hier.

Beziehen Sie stattdessen alle Alternativen mit ein, lassen Sie sich die jeweiligen Auswirkungen genau berechnen und entwickeln Sie gemeinsam mit dem Käufer ein Bewusstsein für die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Hierfür wünscht Ihnen das Team von DIOMEDEA viel Erfolg!