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Der Pensionsfonds wird häufig für die Auslagerung von Pensionszusagen angeboten, sei es um die Bilanz zu bereinigen, den Rentenbeginn vorzubereiten oder einen Unternehmensverkauf zu ermöglichen. Die Frage ist nur, welchen Pensionsfonds wollen Sie?
Denn trotz des gleichen Namens gibt es grundverschiedene Typen und zusätzlich viele Spielarten innerhalb dieser Typen, die den Vergleich und die Auswahl schwierig machen. Zudem ist es auch nicht sicher, dass der Pensionsfonds Sie überhaupt will.

Und um die Sache abzurunden ist die Flexibilität der Anbieter höchst unterschiedlich. Damit Sie sich besser zurechtfinden, versuchen wir jetzt das Ganze einmal für Sie zu sortieren.

Was ist überhaupt ein Pensionsfonds?

Vereinfacht: Eine ähnliche Einrichtung wie eine Lebensversicherung, aber mit eigenen Anlage-vorschriften. Der Pensionsfonds darf ausschließlich Versorgungsverträge anbieten (Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsleistungen) und dies nur für Unternehmen.

Der Pensionsfonds wurde außerdem (unter anderem) ausdrücklich für die Übernahme von Pensionsverpflichtungen von Unternehmen geschaffen. Er gewährt dabei für alle übernommenen Leistungen einen Rechtsanspruch, sodass beim ursprünglichen Unternehmen die übertragenen Verpflichtungen aus der Bilanz genommen werden dürfen. Der Übertragungsvorgang selbst ist steuerlich und rechtlich (weitgehend) klar geregelt. Insgesamt also eine runde Sache für die Auslagerung von Pensionszusagen.

 


Auslagerung auf einen Pensionsfonds: So geht’s!


 

Die Pensionsfonds können nach ihrer grundsätzlichen Zulassung ganz eigene Pensionspläne gestalten. Diese müssen zwar von der Finanzaufsicht BaFin genehmigt werden, aber solange sie den gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen, wird die Zulassung auch erteilt. Nicht alle Pensionsfonds stehen Ihnen offen.

Dabei können Pensionsfonds auch festlegen, welchen Personenkreis sie aufnehmen. Die großen firmeneigenen Pensionsfonds (etwa von Siemens oder RWE) beschränken ihn z.B. auf eigene Mitarbeiter. Als weitere Einschränkung bieten einige Pensionsfonds die Übernahme von Pensionsverpflichtungen erst gar nicht an.

In beiden Fällen werden Sie mit Ihrer Pensionszusage nicht aufgenommen. Insgesamt bleiben von den 30 in Deutschland zugelassenen Pensionsfonds nur rund 10 übrig, die für Sie für die Auslagerung einer Pensionszusage interessant sind.

Na das ist doch überschaubar!

Nein, leider nicht. Die verbliebenen Pensionspläne haben nämlich kaum Ähnlichkeiten! Zuerst einmal unterscheiden sie sich radikal bei den entscheidenden Grundfragen:

  • Wer trägt das biometrische (Langlebigkeits-)Risiko?
  • Wer trägt das Anlagerisiko?

Variante 1, der versicherungsförmige Pensionsfonds, beantwortet beide Fragen mit: Na ich! 

Variante 2, der nicht versicherungsförmige oder renditeorientierte Pensionsfonds hingegen – Sie ahnen es sicherlich schon – mit: Na Sie!

Ganz klar, dann will ich den versicherungsförmigen!

Wenn es Ihnen um eine wirklich lebenslange und sichere Rentenzahlung geht, dann ist diese Variante die richtige für Sie. Allerdings ist sie sehr teuer und es gibt immer weniger Anbieter.

Der zweite Nachteil: Versterben Sie früh, behält der Versicherer das Restkapital ein und auch an verbesserten Anlageerträgen nehmen Sie nur sehr eingeschränkt teil. Damit Sie überhaupt teilnehmen können, müssen Sie im Übrigen vereinbart haben, dass die Überschüsse zur Rentenerhöhung eingesetzt werden sollen.

Aber trotz aller Einschränkungen ist der versicherungsförmige Pensionsfonds genau der richtige, wenn Sie sich den „Johannes-Heesters-Effekt“ erhoffen. In dem Fall wäre der versicherungsförmige Pensionsfonds definitiv auch die billigste Variante!

Ich glaube, versicherungsförmig ist nichts für mich!

Wenn es Ihnen eher um die Chancen geht, passt für Sie vermutlich der nicht versicherungsförmige Pensionsfonds besser. Hier wird zum Übertragungszeitpunkt eine Prognoseberechnung erstellt, bei der Annahmen für Lebenserwartung und Rendite während der Laufzeit getroffen werden.

Die Lebenserwartung gibt dabei der Anbieter vor (Sterbetafel), die Erwartungsrendite können Sie (innerhalb eines gewissen Rahmens) selbst bestimmen.

Läuft es dann in der Realität besser als in der Prognoseberechnung, bekommt das Unternehmen den positiven Saldo meist am Ende (also nach Ihrem Tod) als Restkapital zurück gezahlt. Gerade in Fällen der familieninternen Nachfolge ist dies in der Praxis ein wichtiges Kriterium.

Läuft es schlechter – ganz klar – dann muss das Unternehmen nachschießen.

 


Sie wollen ausführlichere Informationen? Hier entlang!


Sind die verschiedenen Angebote vergleichbar?

Nicht ohne größeren Aufwand. Nahezu jeder Anbieter hat einen anderen Pensionsplan für die Übernahme von Pensionsverpflichtungen. Das beginnt mit der Verwendung unterschiedlicher Sterbetafeln (DAV, Heubeck, Haustafel), geht über die Kalkulationsansätze (z. B. Witwen(r)rente real kalkuliert oder nur als pauschaler Zuschlag erfasst), bis hin zum Einbau von Zusatzbausteinen (z. B. biometrischer Risikoausgleich).

Dazu kommen sehr unterschiedliche Kostenstrukturen (Erhebung bei Übertragung vs. laufend) und Kostensätze für Vertrieb, Verwaltung und Kapitalanlage. Einfach nachvollziehbar ist nur, ob der gleiche Kalkulationszins verwendet wurde.

Worin unterscheiden sich die Anbieter noch?

Vor allem in der Handhabung der Prüfung, ob noch genügend Kapital zur Verfügung steht. Hierfür wird regelmäßig eine sogenannte Bedeckungsprüfung durchgeführt und das Ergebnis wird Ihnen mitgeteilt. Die Prüfzyklen reichen dabei von monatlich über quartalsweise bis hin zu jährlich.

Je öfter, desto besser? Nein. Denn bei jeder Prüfung kann es schon durch normale Kursschwankungen zur Unterdeckung kommen und dann muss ein Nachschuss geleistet oder ein Sanierungsplan vereinbart werden! Ich kenne niemanden, der sich monatlich damit befassen möchte.

Der zweite wesentliche Unterschied besteht in der Frage, was passiert, wenn kein Nachschuss geleistet wird (oder werden kann). Hier gibt es Anbieter, die auf eine versicherungsförmige Lösung umstellen, verbunden mit einer dramatischen Rentenabsenkung (ungefähr auf 30 % – 50 % der Ursprungsrente!). Andere Anbieter senken Ihre Rente nur um den Grad der Unterdeckung (10 % Unterdeckung = 10 % Rentenabsenkung).

Wie sieht es bei der Kapitalanlage aus?

Jeder Anbieter hat einen oder mehrere Pensionsanlagepläne. Diese zielen darauf ab, zuerst einmal stabile (also schwankungsarme) und dann erst gute Renditen zu erzielen, um die Pensionszahlungen sicherzustellen. In Kurzform: Verluste vermeiden geht maximaler Performance eindeutig vor.

Die individuellen Anlagephilosophien und die realen Ergebnisse der einzelnen Pensionsfonds sind sehr unterschiedlich. Hier lohnt also in jedem Fall ein genaues Hinsehen!

Und wie ist die Flexibilität bei Sonderwünschen?

Auch hier gibt es die ganze Bandbreite von maximal stur bis wirklich kundenorientiert. Das wechselt teilweise mit dem verantwortlichen Vorstand radikal. Zudem hängt es von den internen Verwaltungssystemen des Pensionsfonds ab. Selbst bei „willigen“ Mitarbeitern sind manche Wünsche nicht realisierbar, weil die Software nicht mitmacht.

Gut zeigt sich die Anbieterflexibilität an drei häufig vorkommenden Wünschen. Das eine ist die Einbringung von bestehenden Versicherungen anstelle einer Barzahlung. Dies macht vor allem bei älteren Verträgen mit einer Garantieverzinsung von bis zu 4 % oder guten Rentenleistungen Sinn.

Das andere ist der Wunsch, einen selbst ausgewählten Fonds anstelle der Standardanlage des Pensionsfonds zu verwenden, entweder weil eine maximale Sicherheit gewünscht oder eine bessere Renditechance gesucht wird.

Und zu guter Letzt: Kann der Pensionsfonds ein Darlehen für die Übernahme gewähren, wenn die aktuelle Liquidität für die volle Übernahme nicht reicht?


Fazit

Für die Auswahl Ihres Pensionsfonds stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Entscheidung und der Dauer, über die Sie damit leben müssen, lohnt es sich, intensiv nachzufragen und zu vergleichen und nicht das erstbeste Angebot zu verwenden.

Ebenso sollten Sie versuchen, Ihre Sonderwünsche unterzubringen, wenn diese wichtig für Sie sind!

Bei der Suche nach dem richtigen Pensionsfonds wünscht Ihnen DIOMEDEA viel Erfolg!


 

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