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Finanzierung von Pensionszusagen

Kostenloser Leitfaden

Schön, dass Sie uns gefunden haben. Wir sind seit 30 Jahren Experten für die Gestaltung von Pensionszusagen und helfen Ihnen gern weiter. Wie viel Zeit möchten Sie sich für Ihr Thema nehmen?

Einleitung

Die Planung der Finanzierung einer Pensionszusage entscheidet maßgeblich mit, ob diese einen positiven Beitrag zum Ruhestand eines Unternehmers leistet oder eine Belastung des Unternehmens darstellt. Wenn Geschäftsführer oder deren Steuerberater heute über ihre Pensionszusage klagen, liegt das in 9 von 10 Fällen an einer fehlerhaften Finanzierungsplanung.

 

Die Ursachen hierfür sind auch in fast allen Fällen identisch: Falsche Informationen durch den (Versicherungs-)Vertrieb bei Einrichtung der Pensionszusage und Unwillen der Geschäftsführer, sich mit dem Thema wirklich intensiv zu befassen. Das ist schade, da die Pensionszusage die flexibelste und in der Kapitalanlage auch die freieste Form der betrieblichen Altersversorgung überhaupt darstellt.

 

Damit Sie die klassischen Fehler von Anfang an vermeiden oder diese bei bereits bestehender Pensionszusage sogar korrigieren können, haben wir für Sie die wichtigsten Fragestellungen rund um die Finanzierung von Pensionszusagen näher beleuchtet.

Die Rückdeckungsversicherung: 4 Irrtümer der Pensionsfinanzierung

Die Rückdeckungs-versicherung: 4 Irrtümer der Pensionsfinanzierung

Ohne Rückdeckungsversicherung wird die Pensionszusage steuerlich nicht anerkannt!
Falsch! Lediglich, wenn Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen zugesagt worden sind, kann es erforderlich sein eine Versicherung abzuschließen, um im Leistungsfall eine Überschuldung des Unternehmens zu verhindern.

 

Hierfür reichen jedoch reine Risikoversicherungen. Die von Vertretern gern verkauften Kapitallebensversicherungen hingegen sind in keinem Fall erforderlich.

Beiträge zur Rückdeckungsversicherung  sind steuermindernd!
Auch Falsch! Zwar stellen Beiträge an den Versicherer Betriebsausgaben dar (da das Geld jetzt dem Versicherer gehört) und senken somit Ihren (zu versteuernden) Gewinn.

 

Gleichzeitig müssen Sie jedoch Ihren Anspruch gegen den Versicherer in der Bilanz aktivieren (Aktivwert) – und der ist gewinnerhöhend! Im Ergebnis sind Beiträge an den Versicherer (wie bei allen anderen Anlagen auch) steuer-neutral.

Erträge der  Rückdeckungsversicherung  sind steuerfrei!
Stimmt leider nicht! In den oben beschriebenen Aktivwert gehen auch die Erträge der Versicherung mit ein. Durch dessen jährliche Erhöhung zahlen Sie Jahr für Jahr Steuern auf die Versicherungserträge – auch wenn Sie diese noch nicht ausgezahlt bekommen haben.

 

Da Sie also zum Auszahlungszeitpunkt die Versicherungserträge bereits (unbemerkt) versteuert haben und somit keine ausdrückliche Ertragssteuer mehr zahlen müssen, entsteht das falsche Gefühl der Steuerfreiheit der Rückdeckungsversicherung.

Die Rückdeckungsversicherung zahlt Ihnen später direkt die Rente!
Leider auch nicht richtig! Die Rückdeckungsversicherung gehört immer dem Unternehmen. Von ihm kommen die Beiträge und hierhin fließen auch die Leistungen.

 

Die Renten an Sie werden dann vom Unternehmen gezahlt. Reichen dazu die Leistungen der Rückdeckungsversicherung nicht aus (Regelfall), kann sich das Unternehmen nicht von der Rentenverpflichtung freikaufen, indem es Ihnen einfach die Versicherung überträgt!

Nachdem wir uns mit den Irrtümern der Vergangenheit beschäftigt haben, können wir uns nun ansehen, wie eine Pensionsfinanzierung sinnvoll aufgebaut wird.

Woher stammen die Mittel zur Pensionsfinanzierung?

Im Grunde ganz einfach – aus dem Gewinn des Unternehmens und das funktioniert so: Erzielt ein Unternehmen ohne Pensionszusage einen Gewinn, so wird dieser den Gesellschaftern gutgeschrieben. Das geschieht entweder als direkte Ausschüttung oder als Gewinnrücklage auf dem Eigenkapitalkonto der Bilanz(en).
Erteilen Sie sich eine Pensionszusage werden sogenannte Rückstellungen gebildet. Das bedeutet konkret: Von dem Gewinn wird etwas „abgezweigt“ und verbleibt im Unternehmen für deren spätere Erfüllung der Pensionszusage.

 

Nebenbei hat das Ganze auch noch positive Steuereffekte, da die Rückstellungen beim Unternehmen wie Kosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden dürfen.

 

Die rückgestellten Mittel sammeln sich Jahr für Jahr im Unternehmen an. Eigentlich wäre die Finanzierung damit schon abgeschlossen. Bei großen Unternehmen, die tausenden von Mitarbeitern Pensionszusagen erteilt haben, ist es das auch. Bei einer Zusage an wenige oder sogar nur einen Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen hat es gleich mehrere Haken:

 

1. Die Rückstellungen werden auf Basis statistischer Daten ermittelt. Wenn Sie sich also z. B. nicht an „Ihre“ statistische Lebenserwartung halten, reichen die Rückstellungen nicht aus, um Ihre Rente zu finanzieren.

 

2. Wenn die Rückstellungen nicht konkret angelegt werden (sondern nur irgendwo im Unternehmen stecken, also beispielsweise in Computern, Fahrzeugen, Maschinen oder auch Ihrem Schreibtisch), sind sie zum einen schlecht liquidierbar (Sie wollen schließlich Geld und keine Gegenstände aus der Firma als Rente) und zum anderen lässt sich ihr Wert und ihre Rendite schlecht überwachen.

 

3. Im Falle einer Insolvenz geht auch das Pensionsvermögen in die Insolvenzmasse mit ein. Nur konkret separierte und wirksam verpfändete Anlagen lassen sich hier herauslösen.

Im Ergebnis sprechen also einige Gründe dafür, sich um eine konkrete – vom übrigen Unternehmensvermögen separierte – Finanzierung der Pensionszusage zu kümmern! 

Wo wollen Sie eigentlich hin?

Bevor Sie sich überlegen, welche Anlageform Sie zur Finanzierung Ihrer Pensionszusage einsetzen wollen, wäre es sinnvoll zuerst einmal Ihre Finanzierungsziele festzulegen.

 

Reicht Ihnen eine einmalige Abfindung oder brauchen Sie unbedingt eine lebenslange Rente? Und wenn Sie eine lebenslange Rente benötigen, wollen Sie diese versichern (sehr teuer und bei Tod verfällt das noch vorhandene Vermögen an den Versicherer) oder selbst finanzieren? Wie lange soll die Rente dann reichen, bis Sie 80 oder 100 Jahre alt sind? Dabei sollten Sie natürlich auch die Hinterbliebenenrente und – so zugesagt – auch die Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigen.

 

Sobald Sie Klarheit zu Ihren Zielen haben, können die passenden Zielwerte berechnet werden – entweder über einen Versicherungsmathematiker oder in einfachen Fällen auch „per Hand“.  Wenn eine Rente von 36.000 € jährlich ohne Verzinsung 25 Jahre reichen soll, braucht es dazu schließlich keinen Experten!

Welche Anlageform ist die richtige?

Darauf gibt es eine einfache Antwort: Das ist die falsche Frage!

 

Die richtige Frage lautet: Was ist die richtige Anlageform für mich?

 

Wie unterschiedlich die Antworten sein können, zeigen zwei reale Anlageentscheidungen von Mandanten in der Finanzkrise 2008. Finden Sie sich hier wieder?

„Ich habe meine Rückdeckungsversicherungen verkauft und dafür Anteile an einer Hühnerfarm gekauft. Wenn alles den Bach runter geht, habe ich wenigstens etwas zu essen.“Mandant A

„Ich nehme jetzt einen hohen Kredit bei meiner Hausbank auf und kaufe davon Aktien. Wenn alles den Bach runter geht, kommt es darauf auch nicht mehr an. Wenn es sich aber erholt…!“ Mandant B

Welche Anlagen dürfen denn nun zur Pensionsfinanzierung eingesetzt werden?

 

Einfach alles. Sie können also Immobilien, Aktien, Bundes- oder Unternehmens-anleihen, offene oder geschlossene Fonds, gemanagte Fonds oder ETFs, Junkbonds oder Hedgefonds oder sogar eine Rückdeckungsversicherung kaufen oder das Geld auf ein Girokonto legen – was auch immer Ihnen einfällt.

Die Frage ist also vielmehr: Welche dieser Anlagen passt zu Ihnen?

 

Um sie zu beantworten, können die verschiedenen Anlageformen anhand wesentlicher Merkmale verglichen werden (Vergleichsraster) und Sie können entscheiden, welche Antworten Ihnen am meisten zusagen.

Wie flexibel ist die Dotierung/Beitragszahlung?

Können bei Bedarf zwischenzeitlich Gelder entnommen werden (Liquidität)?

Wie sicher ist die Anlage selbst (Anlagerisiko)?

Wie sicher ist die Anlage bei Insolvenz des „Herausgebers“ (Fondsgesellschaft, Bank, etc.)?

Welche Steuervorteile bzw. -nachteile hat die Anlage bei der Dotierung/Beitragszahlung und/oder den Erträgen/Gewinnen?

Wie hoch sind die Abschluss-/Vertriebskosten?

Wie hoch sind die laufenden Verwaltungskosten?

Wie hoch sind die Kosten der Vermögensverwaltung?

Welcher ist der Richtige?

Wenn Sie sich entschieden haben, welche Anlageform (oder welcher Mix) zu Ihren Vorstellungen passt, bleibt die wichtige Frage:

 

Welcher Anbieter ist der richtige?

 

Das lässt sich nur über eine Ausschreibung klären. Und diese lohnt sich immer, denn sowohl bei den Kosten als auch der Qualität der Leistungen gibt es dramatische Unterschiede!

 

 

Die Qualität lässt sich (leider) meist nur durch Leistungen aus der Vergangenheit herleiten (Rendite, maximale Verluste, etc.) oder durch externe Bewertungen (Ratings). Auch wenn dies keine Garantie für die Zukunft ist, ist es zumindest ein Indikator.

 

Bei den Kosten ist der Vergleich (scheinbar) einfacher. Allerdings ist bei vielen Anlagen die Kostentransparenz – vor allem bei ungeregelten Bereichen wie geschlossenen Fonds – eher schwach ausgeprägt. Hier hilft es tatsächlich auch einmal auf den Bauch zu hören!

Controlling & Anpassung

Auch wenn Sie alles richtig gemacht haben, Sie sollten mindestens alle 5 Jahre sowohl Planung als auch Anlage überprüfen und anpassen. Das verbessert Ihre Ergebnisse nachhaltig und schützt vor bösen Überraschungen! Auch bei gravierenden rechtlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Veränderungen ist eine Überprüfung dringend geboten.

Finanzierung
Da eine Webseite naturgemäß nicht ausreicht, um ein so komplexes Thema vollständig zu beleuchten, können Sie sich in unserem Whitepaper noch genauer informieren.