Direktzusage

Eine Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Im Gegensatz zu den anderen Wegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse) werden die zugesagten Leistungen – wie Altersrente, -kapital, Berufsunfähigkeits- oder Todesfallleistungen – direkt vom Unternehmen erbracht und nicht von einem externen Träger.

Dies bietet dem Unternehmen einige Möglichkeiten, wie die freie Anlage der Pensionsgelder und die individuelle Gestaltung der Pensionspläne. Gleichzeitig bringt es jedoch auch Verpflichtungen mit sich, wie die Sicherung der zugesagten Pensionen im Insolvenzfall und die Pflicht, die Zusagen bilanziell zu erfassen (Rückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz).

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