future service
Eine betriebliche Altersvorsorge, wie beispielsweise eine Pensionszusage, ist eine Vergütung, die langjährige Betriebszugehörigkeit und -treue honorieren soll. Sie wird daher nicht am Tag der Zusage vollständig erworben, sondern schrittweise, Monat für Monat bis zum vereinbarten Rentenbeginn.
Scheidet ein/e MitarbeiterIn vor diesem Zeitpunkt aus, verliert er/sie den noch nicht erworbenen Anspruch – diesen nennt man „future service“. Der bis dahin bereits erworbene Anspruch, den er/sie auch nach dem Ausscheiden behält, wird folgerichtig als „past service“ bezeichnet.
Dabei beginnt der Erdienungszeitraum bei einem Unternehmer erst zum Zeitpunkt der Zusage, bei einem Arbeitnehmer mit seinem Eintritt in das Unternehmen, frühestens jedoch mit 23 Jahren.
Pensionszusagen sind ein komplexes Thema. Lesen Sie in unserem Ratgeber, warum „selber machen“ bei Pensionszusagen keine gute Idee ist.