garantierte Kapitalabfindung

Beim Abschluss eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tauscht man seinen Beitrag gegen das Leistungsversprechen des Versicherers, zu einem im Vertrag festgelegten Termin ein bestimmtes Kapital oder eine laufende Rente zu zahlen.

Dieses Leistungsversprechen besteht aus zwei Teilen: einem festen Betrag, den der Versicherer in jedem Fall erbringen muss, selbst wenn die ursprünglich kalkulierten Erträge am Kapitalmarkt nicht erreicht werden. Dies ist die garantierte Kapitalabfindung oder garantierte Rente.

Der zweite Teil des Leistungsversprechens ist variabel und wird als Überschussbeteiligung bezeichnet. Sie stellt einen Anteil an dem Ertrag dar, den der Versicherer über die garantierte Kapitalabfindung hinaus mit dem Geld der Versicherten erwirtschaftet hat.

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