gemischte Schenkung
Eine gemischte Schenkung besteht dann, wenn eine Vermögensübertragung zwischen zwei Parteien sowohl Elemente einer Schenkung als auch eines anderes Vertragstyps, meist eines Kaufvertrags, aufweist.
Zwei häufige Beispiele einer gemischten Schenkung wäre die Übertragung einer Immobilie an Kinder zu einem Preis unterhalb des Verkehrswertes oder unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts für den Schenkenden.
Für die Frage der Bemessung einer Schenkungs- oder späteren Erbschaftssteuer ist bei gemischten Schenkungen festzustellen, um welchen Wert der Beschenkte bereichert wurde. In unseren Beispielen wäre dies
- Um den Wert der Immobilie abzüglich des geleisteten Kaufpreises
- Um den Wert der Immobilie abzüglich des Wertes des Wohnrechts
Welche Werte anzusetzen sind, richtet sich dabei üblicherweise nach dem Bewertungsgesetz.