kurzfristige Rückstellungen

Kurzfristige Rückstellungen sind Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahres nach dem aktuellen Bilanzstichtag zu erfüllen sind. Andernfalls gelten sie als langfristige Rückstellungen.

Diese Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die bereits absehbar sind und deren Höhe weitgehend feststeht, jedoch nicht der genaue Zeitpunkt der Zahlung. Sie dienen dazu, Zahlungsverpflichtungen der Bilanzperiode zuzuordnen, in der sie tatsächlich entstanden sind, um ein korrektes wirtschaftliches Gesamtbild des Unternehmens zu zeigen.

Typische Beispiele für kurzfristige Rückstellungen sind Körperschaftssteuern, für die noch kein Bescheid erteilt wurde, oder Gerichtsurteile, die noch nicht formal rechtswirksam sind (z.B. Zustellung steht noch aus, Fristen für Einspruch sind noch nicht verstrichen).

Langfristige Rückstellungen zur Innenfinanzierung: Mehr dazu im Glossar