Rentengarantiezeit
Normalerweise endet die vereinbarte Rentenzahlung aus einer privaten oder betrieblichen Rentenversicherung, wenn der/die Versicherte stirbt. Geschieht dies sehr früh nach Beginn der Rentenzahlung, verfällt das restliche Kapital an den Versicherer, der damit die Renten für langlebende Rentner finanziert.
Wer dies vermeiden möchte und im Todesfall noch Geld zum Vererben oder zur Versorgung des Ehepartners haben möchte, kann mit dem Versicherer eine Sonderregel vereinbaren – die Rentengarantiezeit.
Das bedeutet, dass die Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn weiterhin lebenslang gezahlt wird, aber mindestens für die vereinbarte Rentengarantiezeit (z.B. 20 Jahre). Stirbt der Versicherte 5 Jahre nach Rentenbeginn, erhält die von ihm bestimmte Person jetzt noch weitere 15 Jahre seine Rente.
Der Nachteil: Zur Finanzierung muss entweder ein höherer Beitrag gezahlt werden oder die Rente fällt geringer aus als in der Variante ohne Rentengarantiezeit.
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