Rückdeckungsversicherung
Die Grundidee einer kongruenten Rückdeckungsversicherung ist einfach: Ein Unternehmen sagt seinen Mitarbeitern oder Geschäftsführern Leistungen wie z.B. Altersrenten und Witwenrenten zu.
Um sicherzustellen, dass bei Eintritt der Leistungsfälle immer ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, ohne das Unternehmen zu belasten, schließt es bei einem Versicherer eine Rückdeckungsversicherung ab, die genau die zugesagten Leistungen enthält.
Tritt der Leistungsfall ein, zahlt der Versicherer die Renten an das Unternehmen, und dieses zahlt daraus 1:1 die zugesagten Pensionsleistungen. Dadurch hat das Unternehmen für jeden Zeitraum klar kalkulierbare Kosten und Liquiditätsauswirkungen.
In der Realität wurden diese Rückdeckungsversicherungen diesen Ansprüchen jedoch selten gerecht. Viele Rückdeckungsversicherungen waren von Beginn an nicht kongruent mit den Pensionszusagen, und die ursprünglich erwarteten Überschüsse zur vollständigen Ausfinanzierung der Pensionen wurden selten erreicht.
Wichtige Informationen zur rückgedeckten Pensionszusage lesen Sie hier.