Das eigene Erbe zu regeln ist aufwändig, aber gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer eine der wichtigsten Aufgaben. Sie vermeiden Streitigkeiten, sparen Steuern und sichern Ihr Lebenswerk langfristig.
Erbe regeln zu Lebzeiten
Gut zu wissen: viele Probleme lassen sich vermeiden
Wenn Sie Ihr Erbe regeln möchten, gibt es mehrere wichtige Schritte und Überlegungen, die sicherstellen, dass Ihre Wünsche nach dem Tod erfüllt und potenzielle rechtliche sowie finanzielle Probleme für Ihre Erben vermieden werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie viele wichtige Informationen zu
- Testament
- Vorsorgevollmachten
- Schenkungen, die Erbschaftssteuer vermeiden können
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns. Dank jahrelanger Erfahrung und umfangreicher rechtlicher Expertise unterstützt Sie DIOMEDEA kompetent dabei, Ihr Erbe zu regeln. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch:
So früh wie möglich
Erbe regeln mit Testament – die Vorteile
1. Erhalt des Unternehmens
Das Unternehmen bildet meist das Herzstück des Vermögens eines Unternehmers. Daher sollten Sie genau regeln, wer die Gesellschafteranteile erhalten soll.
3. Schutz der Familie
Durch klare testamentarische Anweisungen und Regelungen zu Leibzeiten stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in den richtigen Händen bleibt und stabil weitergeführt wird.
5. Gesetzliche Erbfolge vermeiden
Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge bei Ihnen passen sollte, macht die Aufteilung („Jeder kriegt einen Teil von allem, klärt selbst wie ihr es untereinander verteilt“) meist keinen Sinn.
2. Steuerliche Optimierung
Durch ein Testament können Sie steuerliche Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.
4. Gestaltungsmöglichkeiten
Mit einem Testament können Unternehmer spezifische Wünsche und Bedingungen festlegen, z.B. die Einsetzung von Testamentsvollstreckern, die Regelung der Geschäftsführung bis zur endgültigen Nachfolge.
6. Vorsorge
Im Rahmen der Nachlassplanung sollten Sie auch festgelegen, wer Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer
Deshalb sollten Sie Ihr Erbe zu Lebzeiten regeln
Gesellschafter sorgfältig bestimmen
Wer nach Ihrem Ableben welche Geschäftsanteile erhalten soll, ist gerade in kleinen Unternehmen eine Herausforderung. Eine Firma ist schließlich keine autonom arbeitende Gelddruckmaschine – es kommt darauf an, was die Gesellschafter daraus machen. Daher geht es bei der Frage, wer nach Ihrem Tod Gesellschafter werden soll, in der Regel auch um den Fortbestand des Unternehmens und die Sicherung dieses Vermögenspostens. Übrigens reicht hier das Testament allein nicht – Ihre Nachfolgeregelungen sollten sich auch in der Satzung des Unternehmens widerspiegeln.
Vermeidung von Unternehmensverkäufen
Ein Testament kann dazu beitragen, dass das Unternehmen nicht verkauft werden muss, um Erbansprüche auszuzahlen. Stattdessen können Regelungen getroffen werden, die eine Fortführung des Unternehmens ermöglichen.


Besser nicht
Gesetzliche Erbfolgeaufteilung?
Die gesetzliche Erbfolge passt nicht für jeden Fall. Sie ist eine Blaupause aus einer anderen Zeit, die weder Patchwork-Familien kannte, noch die Feinheiten der Nachfolgeregelungen in einem Unternehmen verstand. Mit der gesetzlichen Erbfolge können Unternehmer in zweierlei Hinsicht Probleme haben – damit wer erbt und was er erbt. Es ist besser für alle, wenn der Erblasser die wichtigsten Dinge selbst verteilt.
Prävention von unerwünschten Erben
Manchmal gibt es Menschen, die explizit nicht Teil der Erbengemeinschaft werden sollen. Das kann daran liegen, dass diese sich mit anderen möglichen Erben „nicht grün“ sind – oder daran, dass Sie diese Menschen gar nicht bedenken wollen, sie aber gesetzliche Erben sind. Hier ist eine Nachlassplanung zwingend, um Ihre Wünsche bestmöglich zu erreichen.
Besonders wichtig
7 Vollmachten für Unternehmer
1. Generalvollmacht: Sie erlaubt es einem Bevollmächtigten, in allen Bereichen des privaten und geschäftlichen Lebens des Unternehmers zu handeln. Sie stellt sicher, dass im Falle einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit alle nötigen Entscheidungen getroffen werden können. Diese Vollmacht ist sehr weitreichend und sollte nur an eine absolut vertrauenswürdige Person erteilt werden.
2. Spezielle Geschäftsvollmacht: Für Unternehmer kann es sinnvoll sein, eine gesonderte Vollmacht nur für geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. Diese regelt speziell die Entscheidungsbefugnisse für das Unternehmen. Sie gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit, Geschäftsentscheidungen zu treffen, Verträge zu unterzeichnen, finanzielle Transaktionen durchzuführen und das Tagesgeschäft zu führen.
3. Bankvollmacht: Sie erlaubt es einer bevollmächtigten Person, auf Ihre Konten zuzugreifen, Zahlungen zu veranlassen und finanzielle Entscheidungen zu treffen. Für die Sicherstellung des Liquiditätsflusses ist es entscheidend, dass jemand Zugang zu den Bankkonten hat, um z. B. laufende Kosten zu decken und Gehälter zu zahlen. Dies verhindert finanzielle Engpässe im Falle der Handlungsunfähigkeit des Unternehmers.
4. Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht bezieht sich auf die Vertretung in gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten. Sie ist besonders wichtig, um Entscheidungen im Krankheitsfall abzusichern. Sie betrifft zwar in erster Linie persönliche und medizinische Entscheidungen, aber gerade im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit kann eine entsprechende Vollmacht notwendig werden, um bei schweren Erkrankungen handlungsfähig zu bleiben. Die Vorsorgevollmacht sollte klar von geschäftlichen Vollmachten getrennt sein.
5. Unternehmervollmacht (Prokura): Eine Prokura berechtigt den Bevollmächtigten zur Vertretung des Unternehmens nach außen. Dies ist besonders in größeren Unternehmen von Bedeutung, in denen Geschäftsführer oder leitende Angestellte berechtigt sein müssen, im Namen des Unternehmens zu handeln. Besonders bei Abwesenheit des Unternehmers kann die bevollmächtigte Person Verträge abschließen, rechtliche Schritte einleiten und unternehmensspezifische Entscheidungen treffen.
6. Gesellschaftervollmacht: In Gesellschaften (z. B. GmbHs oder Personengesellschaften) kann eine Gesellschaftervollmacht wichtig sein, um zu regeln, wer im Falle der Handlungsunfähigkeit des Gesellschafters dessen Stimmrechte in der Gesellschaft ausüben darf. Ohne eine solche Vollmacht kann es zu Blockaden im Entscheidungsprozess kommen, was das Unternehmen lähmen könnte.
7. Testament und Unternehmensnachfolge: Auch wenn dies keine Vollmacht im klassischen Sinne ist, spielt ein Testament oder eine klare Regelung zur Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle.
Sie haben Fragen zum richtigen Umgang mit Vollmachten und wünschen eine persönliche Beratung dazu? Wir unterstützen Sie gerne mit umfassender rechtlicher Expertise und Erfahrung.
Das Erbe rechtzeitig zu regeln, spart Zeit und Ärger. Wir kennen die Fallstricke und helfen unseren Mandanten und Mandantinnen, dieses Thema so elegant wie möglich umzusetzen.
Maik Miehe
Am besten mit begleitender Beratung
Ihr Vermögen schlau weitergeben
Je größer das Vermögen, desto früher sollte die Nachlassplanung beginnen. Meist ist es schlau, bereits zu Lebzeiten Ihr Vermögen an Ihre Liebsten weiterzugeben. Dadurch können Sie nicht nur die mögliche Erbschaftssteuer reduzieren sondern auch Ihre Kinder in einer bestimmten Lebensphase unterstützen. Denkbar sind etwa Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien.
Aber auch wenn Sie Ihren Lieben Geld noch nicht zur freien Verwendung übertragen wollen, können Sie Freibeträge bereits zu Lebzeiten (mehrfach) ausschöpfen. Dafür stehen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, je nachdem, was Sie brauchen. Es bedarf nur einer cleveren Gestaltung.
Vor jeder Vermögensübertragung sollten Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, um die besten steuerlichen Vorteile zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.


Erbe regeln
Ihre Vorteile mit DIOMEDEA
DIOMEDEA berät Sie unabhängig: Wir bieten Ihnen objektive, nicht von Verkaufsinteressen bestimmte Beratungen. Weil wir nicht an Versicherungs- oder Finanzproduktanbieter gebunden sind, können wir Ihnen eine breite Palette von Lösungen vorschlagen, je nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Mit Experten aus den Bereichen Recht und Betriebswirtschaft können wir Ihre Nachlassplanung kompetent begleiten. Wir sind selbst Unternehmer und wissen, dass es vor allem um das Ergebnis geht. Dieses muss nicht nur kaufmännisch stimmen, sondern auch die Emotionen und das Menschliche berücksichtigen, dass bei einer Nachlassplanung alle Fragen und Entscheidungen mit bestimmt.
Zudem sollte die Erbgestaltung immer Bestandteil einer ganzheitlichen Ruhestandsplanung sein. So stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen – trotz Schenkungen etc. – im Alter für Sie und Ihre/n PartnerIn ausreicht.
Unser Team

Ulrich Vierneisel
Versicherungsmath. Gutachter für BAV
Wichtige Fragen und Antworten rund ums Vererben
Die DIOMEDEA Beratung eignet sich optimal für Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte, die einen größeren möglichen Nachlass optimiert planen möchten, um ihren Liebsten Streit und Kosten zu ersparen.
DIOMEDEA berät seit über 20 Jahren Unternehmer zu allen Fragen des Ruhestandes. Dabei haben wir Experten sowohl aus dem Bereich Betriebswirtschaft und Finance, als auch Recht im Team.
Ja. Im Rahmen der ganzheitlichen Planung des Nachlasses eines Unternehmers, steht immer auch die Frage, was mit dem Unternehmen passiert, im Zentrum unserer Arbeit.
Ja. Natürlich können sich ändernde Rahmenbedingungen bestimmte Anpassungen Ihrer Planung erfordern. Deshalb ist unsere Beratung nicht punktuell, sondern wir stehen langfristig an Ihrer Seite.
Ja! Denn eine gute Nachlassplanung kann auch viele Eventualitäten vorausplanen. Wenn Sie eine steueroptimierte Nachlassplanung erreichen wollen, sollten Sie so früh wie möglich anfangen und immer mal wieder „nachsteuern“.
Die Regelung Ihres Erbes sollten Sie unbedingt in Zusammenhang mit der umfassenden Planung Ihres Ruhestands denken.
Andernfalls kann es passieren, dass Sie und/oder Ihr/e PartnerIn nach Pflichtteilen oder Schenkungen im Alter nicht mehr gut über die Runden kommen. Häufig wird gerade bei Schenkungen an Kinder gar nicht geprüft, ob die Masse danach für das Elternpaar noch ausreicht (Stichworte: hohe Kosten, Inflation).
Sie haben dazu Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns oder besuchen Sie unsere weiteren Themenseiten.
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