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Verzicht auf Pensionszusage

Kostenloser Leitfaden

Schön, dass Sie uns gefunden haben. Wir sind seit 30 Jahren Experten für die Gestaltung von Pensionszusagen und helfen Ihnen gern weiter. Wie viel Zeit möchten Sie sich für Ihr Thema nehmen?

Einleitung

Im Gegensatz zur Abfindung erhält der pensionsberechtigte Geschäftsführer beim Verzicht auf seine (v)erdienten oder bereits laufenden Pensionsansprüche keinerlei Gegenleistung vom Unternehmen. Abfindung und Verzicht sind unbedingt klar voneinander zu trennen, da sich die Voraussetzungen und Auswirkungen deutlich unterscheiden.

 

Der Verzicht wird gern zur Sanierung eines Unternehmens in wirtschaftlichen Schwierigkeiten empfohlen. Allerdings kann er stattdessen sogar kurzfristig die Schwierigkeiten deutlich verschärfen. Vorsicht beim Einsatz dieses Instruments ist daher dringend geboten!

 

Damit Sie von Beginn an Fehler vermeiden können, haben wir hier für Sie die wichtigsten Fragestellungen näher beleuchtet.

Inhaltsübersicht

Wer darf verzichten?

 Auch beim Verzicht sollte zuerst einmal die arbeitsrechtliche Situation geprüft werden. Unterliegt der „Verzichtende“ dem BetrAVG (Betriebsrentengesetz), ist ein Widerruf jederzeit möglich und vermutlich auch erfolgreich. Grundsätzlich steht hier immer die Frage im Raum: Wurde er zum Verzicht genötigt? Schließlich wäre es eher ungewöhnlich, dass ein normaler Arbeitnehmer ohne jede Gegenleistung auf Ansprüche verzichtet.

 

Bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten mit einer geringen Beteiligung steht bei einem Verzicht die Frage im Raum, ob lediglich versucht wurde, das Abfindungsverbot (mit einer verdeckten Vorteilsgewährung) des Betriebsrentengesetzes zu umgehen.

 

Lediglich bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen keine arbeitsrechtlichen Einschränkungen. Grundsätzlich dürfen diese wirksam verzichten.

Nachdem wir geklärt haben, wer arbeitsrechtlich (gefahrlos) verzichten darf, bleibt die Frage, worauf man verzichten darf.

Welcher Verzicht ist steuerlich zulässig?

Was bedeutet „steuerlich zulässig“ überhaupt?

Bei einem steuerlich zulässigen Verzicht kommt es im Gegensatz zu einem unzulässigen Verzicht zu keinen negativen steuerlichen Auswirkungen beim Verzichtenden. 

Verzicht auf den future service

Wird auf den future service einer Pensionszusage verzichtet, so ist dies steuerlich zulässig.

Verzicht auf den past service

Wird auf den past service einer Pensionszusage verzichtet, so ist dies steuerlich nicht zulässig.

Verzicht auf eine nicht einbringbare Forderung

Handelt es sich hingegen beim past service, auf den verzichtet wird, um eine nicht einbringbare Forderung, so ist dieser Verzicht wiederum steuerlich zulässig.

 

Die grundsätzlichen Regeln sind also ganz einfach. Allerdings müssen hierzu Definition, Berechnung und Nachweis klar sein. 

Begriffsklärung

Zunächst einmal ist zwischen past service und future service zu unterscheiden. Das ist eigentlich ganz einfach: Der past service stellt die zum Betrachtungsstichtag bereits (v)erdienten Rentenanwartschaften dar, die dem Geschäftsführer auch bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen unwiderruflich zustehen würden.

 

Der future sevice hingegen ist die vom Stichtag bis zum zugesagten Rentenbeginn noch zu erdienende Rentenanwartschaft, auf die der Geschäftsführer bei Ausscheiden noch keinen Anspruch hätte. Hier ein Beispiel für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer einfachen Zusage:

In diesem Beispiel liegt die erdiente Quote bei 180/240, also 0,75. Bei einem Endrentenanspruch von 3.000 € wurden also 2.250 € Monatsrente erdient (past service). Deutlich komplizierter wird das Ganze, wenn wir es mit einer Zusage zu tun haben, die in Stufen erteilt wurde (1999: 1.500 €, 2006: Erhöhung auf 2.250 €, 2015: Erhöhung auf 3.000 €). Dann muss jeder einzelne Zusageschritt gesondert berechnet werden. Oder stellen Sie sich eine Zusage vor, die sich jährlich erhöht oder sogar gehaltsabhängig ist…

 

Der past service steht mir also in jedem Fall zu. Was aber, wenn die Firma diesen trotzdem nicht zahlen kann?  

Dann handelt es sich um eine sogenannte uneinbringbare oder nicht werthaltige Forderung.

 

Allerdings reicht es bei weitem nicht aus, diesen Zustand einfach zu behaupten. Er muss nachhaltig und dauerhaft sein und es muss ein ausreichender Nachweis gegenüber dem Finanzamt geführt werden, dass dem Unternehmen keine geeigneten anderen Maßnahmen zur Sanierung zur Verfügung stehen.

So verzichten Sie ohne Steuerschäden auf Ihre Pensionszusage!

So verzichten Sie ohne Steuerschäden auf Ihre Pensionszusage!

Persönliche Steuern:

Wie wirkt sich der Verzicht aus?

Zulässiger Verzicht

Keinerlei Auswirkung auf der Ebene der persönlichen Besteuerung des Verzichtenden.

Unzulässiger Verzicht

Den Vorteil, den das Unternehmen durch die Ausbuchung der Pensionsrückstellungen (inkl. Ausschüttungssperre) in der Handelsbilanz erzielt, wird dem Verzichtenden in vollem Umfang zugerechnet (sogenannte verdeckte Einlage). In Einzelfällen wird durch das Betriebsstätten FA sogar versucht, diesen Unternehmensvorteil nicht mit dem handelsbilanziellen Barwert, sondern dem (viel höheren) Wiederbeschaffungswert anzusetzen.

Verdeckte Einlage

Konkret bedeutet dies, dass steuerlich so getan wird, als ob der Unternehmensvorteil (sagen wir einmal, dieser würde 200.000 € betragen) zuerst an Sie ausgezahlt wurde und anschließend von Ihnen sofort wieder als Einlage auf Ihr Eigenkapitalkonto eingezahlt wurde.

 

Durch diese Zuflussfiktion müssen Sie den gesamten Vorteil im Rahmen Ihrer persönlichen Einkommenssteuer voll versteuern. Sie zahlen in diesem Beispiel also rund 90.000 € Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer dafür, dass Ihre erdiente Rente weg ist!

Trostpflaster 

Falls Sie das Unternehmen später einmal verkaufen oder liquidieren, müssen Sie auf den eingelegten Kapitalteil (hier 200.000 €) keine Steuern mehr zahlen und können  damit Ihren heutigen Verlust wieder ausgleichen.

 

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dies eher selten der Fall ist!

Wie wirkt sich der Verzicht beim Unternehmen aus?

Handelsbilanz

Das ist die gute Nachricht: Egal, ob die Abfindung steuerlich anerkannt wird oder nicht, die Handelsbilanz wird entlastet, denn die Rückstellungen für den durch Verzicht entfallenden Pensionsanspruch können ausgebucht werden.


Das Bilanzbild verbessert sich damit deutlich. Selbst, wenn im Fall einer verdeckten Einlage die Rückstellung auf das Eigenkapitalkonto eines Gesellschafters umgebucht wird, bleibt der Effekt sehr positiv.

Steuerbilanz

Hier ist die Lage gänzlich anders und das wird im Sanierungsfall oft zu spät bemerkt. Durch den Verzicht sind auch die zugehörigen Steuerrückstellungen aufzulösen. 

 

Hieraus resultiert im Monat des Verzichts ein außerordentlicher (Auflösungs-)Ertrag beim Unternehmen. Liegt dieser höher als die anrechenbaren Verlustvorträge, muss das Unternehmen auf diese positive Differenz Körperschafts- und Gewerbesteuern zahlen.

 

Diesen Liquiditätsabfluss können sich viele Unternehmen in einer Krisensituation aber gerade nicht leisten. Der Verzicht verstärkt damit das Problem vieler Unternehmen, statt es zu lösen!

Was bringt der Verzicht auf eine Pensionszusage?

Was bringt der Verzicht auf eine Pensionszusage?

Fazit

Der Verzicht auf Pensionsansprüche ist ein sehr radikaler Schritt, um die wirtschaftlichen Probleme eines Unternehmens zu lösen. Er sollte daher im Vorfeld gut überlegt werden und alle Auswirkungen sollten berechnet und geprüft sein!

 

Neben dem Unternehmen sollte in jedem Fall auch berücksichtigt werden, dass der betroffene Geschäftsführer oft seine einzige Rente ganz oder teilweise verliert. Daher sollten Sie sich auch immer die alternativen Lösungen ansehen!

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