Pensionszusage

Individuelle Lösungen für die Abwicklung oder bei Problemen mit Pensionszusagen – speziell für Unternehmerinnen, Unternehmer und GGF

Umfassendes Know-how für Ihre Pensionszusage

Pensionszusage ist ein komplexes Thema, für das es breites fachliches Wissen und entsprechende Erfahrungen braucht. Besonders bei der Abwicklung oder bei Störfällen. Statt Lösungen „von der Stange“ bietet Ihnen DIOMEDEA einen Überblick aller Optionen.

Für Ihren individuellen Fall kombinieren wir bei DIOMEDEA in unserer Beratung:

  • Kompetenzen im Bereich Steuer-, Arbeitsrecht und Handelsrecht
  • (Betriebs-) wirtschaftlichen Sachverstand
  • aktuarisches Know-how (Versicherungs- und Wirtschaftsmathematik)

Bevor Sie sich für DIOMEDEA entscheiden, nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um mehr über uns zu erfahren. So können Sie sicherstellen, dass wir als Partner zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passen.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

DIOMEDEA ist für uns ein verlässlicher und kompetenter Partner – ein Partner, der sich Zeit nimmt, zuhört und immer für uns da ist. Was wir darüber hinaus sehr schätzen, ist die gute und persönliche Beratung – es wird individuell auf unsere Bedürfnisse eingegangen und kein Standardprodukt verkauft.

Kirsten Haß
Geschäftsführerin

5 Lösungen für Ihre Pensionszusage 

Bei der Abwicklung oder bei Problemen mit Pensionszusagen gibt es eine Vielzahl möglicher Lösungen. Deswegen setzen wir auf eine ergebnisoffene Herangehensweise und nicht auf vorgefertigte Produkte. Bei DIOMEDEA stehen alle Alternativen für Ihre Pensionszusage auf dem Prüfstand. Welche für Sie richtig ist, sollten Sie erst nach Kenntnis aller Fakten entscheiden.

(Teil-)Verzicht

Der (Teil-)Verzicht ist eine extreme Maßnahme, aber richtig eingesetzt kann er das Unternehmen bilanziell sanieren und damit den Fortbestand sichern. Auch wenn man ein attraktives Kaufpreisangebot für das Unternehmen bekommt, kann der Verzicht interessant sein. Vor allem bei starkem Zeitdruck.

Abfindung

Die Abfindung ist vor allem bei kleinen Pensionsansprüchen oder in bestimmten Verkaufs-/Nachfolgeszenarien eine gute Möglichkeit, das Unternehmen von Pensionsansprüchen zu befreien. Richtig gestaltet, lässt sich auch der Steuernachteil verringern. 

Rentner GmbH

Die Rentner GmbH ist ein Universalwerkzeug für fast jede Situation. Wie ein Schweizer Taschenmesser: flexibel einsetzbar, aber nicht ganz billig und manchmal schwierig im Gebrauch. Daher sollte man genau prüfen, ob dieses Werkzeug im individuellen Fall wirklich passt. 

Pensionsfonds

Pensionsfonds gibt es eigentlich nicht. Jeder Pensionsfonds ist anders konstruiert, hat unterschiedliche Tarife, Anlagekonzept, Kostenstrukturen, Verwaltungsstrukturen. In bestimmten Situationen und bei Auswahl des passenden Fonds kann er genau das Richtige sein. Seine Stärken sind die steuerliche Flankierung und die Übernahme des Verwaltungs- und Anlageaufwandes gerade im Rentenalter.

CTA

CTA (Contractual Trust Arrangement, auch Treuhand-Modell) ist eine etwas „exotische“ Konstruktion, um Pensionsvermögen trotz laufendem Geschäftsbetrieb im Unternehmen zu belassen. So können die Steuervorteile der Rentenauszahlung mitgenommen werden. Zugleich erreicht man eine komplette Sicherung des Vermögens gegen Insolvenz.

Abfindung bei Pensionszusage

Was Sie bei der Abfindung unbedingt beachten sollten:

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Pensionszusage Rentner GmbH

Wann kommt das Modell Rentner GmbH infrage?

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Verzicht auf Pensionszusage

Achten Sie besonders auf steuerliche Effekte:

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Unternehmer mit Pensionszusage: negative Effekte beachten

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist entscheidend, dass eine Pensionszusage nicht nur positive Effekte hat. Negative Effekte äußern sich besonders in 3 Situationen:

  1. Bei länger andauernden Schwächephasen des Unternehmens, in denen die Pensionszusage die bilanziellen Probleme verschärfen kann.
  2. Bei einem geplanten Unternehmensverkauf – bei dem der Käufer eine Herauslösung der Pensionszusage zur Bedingung macht oder den Kaufpreis drastisch reduzieren will.
  3. Falls kein Käufer oder Nachfolger gefunden wird und die Pensionszusage eine Liquidation des Unternehmens verhindert.

Im Gegensatz zu „normalen“ Managementproblemen, die sich mit linearen Maßnahmen angehen lassen, ist dies bei der Pensionszusage eher wie bei einem komplexen Uhrwerk: Scheinbar sinnvolle Maßnahmen bewirken nichts oder sogar das Gegenteil. So verbessert beispielsweise die Beitragsfreistellung der Rückdeckungsversicherung die Handelsbilanz überhaupt nicht. Der Verzicht auf Pensionsansprüche führt plötzlich zu einer massiven privaten Steuerzahlung usw.

Als „Sahnehäubchen“ werden viele Negativeffekte erst zeitverzögert sichtbar (Bilanzerstellung, Steuerprüfung…) und sind dann nur noch schwer oder gar heilbar. Nutzen Sie deshalb frühzeitig die Expertise von Fachleuten.

Ihr Ruhestand ist mehr als „nur“ Pensionszusage. Sichern Sie Ihre Finanzen im Alter mit einer umfassenden Ruhestandsplanung

Einrichtung, Finanzierung, Auslagerung

Wichtige Aspekte der Pensionszusage im Überblick

Pensionszusage einrichten in 4 Schritten

  1. Lassen Sie sich zunächst ausführlich über die rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken einer Pensionszusage beraten. So können Sie entscheiden, ob eine Pensionszusage die richtige Wahl ist oder ob eine alternative Form der betrieblichen Altersversorgung besser geeignet ist für Ihr Unternehmen.
  2. Klären Sie die langfristige Finanzierung der Pensionszusage. Es gibt verschiedene Möglichkeiten (mehr dazu siehe unten).
  3. Gestalten Sie einen Pensionsplan als Grundlage für die Ansprüche der berechtigten Mitarbeiter, Führungskräfte oder Geschäftsführer. Das vermeidet späteren Streit.
  4. Bevor Sie die Pensionszusage in Kraft setzen, achten Sie darauf, alle arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das ist besonders wichtig, wenn Geschäftsführer am Unternehmen beteiligt sind.

Weitere wichtige Informationen finden Sie in der ausführlichen FAQ-Section am Ende dieser Seite.

Finanzierung einer Pensionszusage

Bei der Finanzierung Ihrer Pensionszusage sollten Sie einige Fallstricke beachten:

  • Finanzielle Risiken, wie schwankende Zinsen, die die Kosten der Rückstellungen erhöhen.
  • Bilanzielle Auswirkungen, u.a. dass hohe Rückstellungen das Kreditrating negativ beeinflussen.
  • Regulatorische und rechtliche Risiken, wie z.B. Gesetzesänderungen.
  • Steuerliche Aspekte und nicht zuletzt mögliche Kapitalanlagerisiken.

Tipp: Pensionszusage finanzieren – so gehen Sie am besten vor

Ziele definieren

Entscheiden Sie, welche Mittel Ihnen wann bereitstehen sollen.

Prioritäten und Budget

Definieren Sie Risikobereitschaft, Renditeziele, Liquiditätserfordernisse und Ihr Budget.

Anlage planen

Optimieren Sie Steuereffekte, reduzieren Sie Kosten und minimieren Sie die handelsbilanziellen Auswirkungen.

Pensionszusage verabschieden

Erst dann, wenn die Pensionsfinanzierung geklärt ist, um Zusage und Finanzierung zu synchronisieren.

Auslagerung von Pensionszusagen

Hier geht es um die Trennung der Pensionszusage(n) samt deren Finanzierung vom aktiven Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Zur Realisierung stehen mehrere Möglichkeiten wie die Rentner GmbH oder der Pensionsfonds zur Verfügung. Entscheidend für die Qualität der Trennung ist die vertragliche Gesamtausgestaltung zwischen allen beteiligten Parteien (Trägerunternehmen, Versorgungsberechtigter, übernehmendes Unternehmen, Käufer).

Auslagerung auf Pensionsfonds: Hier wird gegen Zahlung einer Einmalprämie die Pensionsverpflichtung auf den Pensionsfonds übertragen. Durch die Übertragung können die vom Unternehmen gebildeten Rückstellungen aufgelöst werden, da der pensionsberechtigte Unternehmer nur noch einen Leistungsanspruch gegen den Pensionsfonds hat.

Wichtig: Bei beiden Varianten wird keine befreiende Schuldübernahme erreicht, das Unternehmen bleibt immer noch mittelbarer Schuldner. Um dies zu ändern sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. ​

Anlageplanung Pensionszusage

Im Rahmen der Anlageplanung werden zunächst die Aufteilung des Pensionsvermögens bzw. der laufenden Sparrate in Assetklassen vorgenommen (Liquidität, Anleihen, Immobilien, Aktien bzw. -fonds) und anschließend für die jeweiligen Assetklassen konkrete Anlagen ausgewählt.

Die Anlageplanung berücksichtigt dabei die Optimierung der Steuereffekte und Möglichkeiten zur Kostenreduktion sowie die Minimierung der handelsbilanziellen Auswirkungen (Saldierung, Risikotransfer…).

Die Anlageplanung ist periodisch oder bei außergewöhnlichen Ereignissen (politische Krisen, Änderung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens oder der persönlichen Umstände des Unternehmers) zu überprüfen und ggf. anzupassen.

FAQ

Fragen und Antworten zur Pensionszusage speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer

Um eine Pensionszusage für Ihr Unternehmen zu erhalten, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Suchen Sie eine spezialisierte Unternehmensberatung auf, um eine qualifizierte Beratung zu erhalten. Sie werden Ihnen helfen, die rechtlichen, steuerlichen, bilanziellen und wirtschaftlichen Risiken und Chancen einer Pensionszusage zu verstehen. Basierend darauf können Sie entscheiden, ob eine Pensionszusage die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist oder ob eine alternative Form der betrieblichen Altersversorgung besser geeignet ist.
  2. Klären Sie, wie die langfristige Finanzierung der Pensionszusage erfolgen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Investitionen in Aktien, Immobilien oder das eigene Unternehmen. Die Finanzierungsmöglichkeiten bei einer Pensionszusage sind vielfältig.
  3. Gestalten Sie einen konkreten Pensionsplan, der alle wichtigen Punkte wie Leistungsbausteine, -voraussetzungen, Finanzierung und das Pensionsalter präzise beschreibt. Der Pensionsplan dient als Grundlage für die Ansprüche der berechtigten Mitarbeiter, Führungskräfte oder Geschäftsführer. Eine sorgfältige Planung vermeidet späteren Streit.
  4. Setzen Sie die Pensionszusage in Kraft und achten Sie dabei darauf, alle arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Geschäftsführer am Unternehmen beteiligt sind. Andernfalls könnten Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, dem Betriebsrat oder dem Finanzamt entstehen.

Übrigens: Es ist ratsam, die Pensionszusage regelmäßig auf rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Veränderungen zu überprüfen und anzupassen.

Die mit einer Pensionszusage verbundenen Risiken hängen stark von der Art und Gestaltung der Zusage ab:

Unsicherheit der zugesagten Leistungen: Je ungenauer die Leistungen definiert sind, desto höher ist das Risiko. Eine lebenslange Altersrente ist beispielsweise riskanter als eine einmalige Kapitalzahlung.

Finanzierungsrisiko: Das Risiko hängt von den erwarteten Renditen der Pensionsvermögensanlagen ab. Je niedriger die erwarteten Renditen (Rechnungszins), desto geringer ist das Finanzierungsrisiko.

Risiko bei biometrischen Leistungen: Eine gute Absicherung gegen Todesfall und Berufsunfähigkeit kann das wirtschaftliche Risiko im Ernstfall bis auf 0 reduzieren.

Klare Formulierung und Einhaltung von Vorschriften: Eine klare Formulierung der Pensionszusage und die Einhaltung von Arbeits- und Steuervorschriften reduzieren das Risiko von Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Geschäftsführern oder dem Finanzamt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Pensionszusagen langfristige Verpflichtungen sind und nicht einfach widerrufen oder gekürzt werden können, insbesondere bei Änderungen der Gesetzeslage oder wirtschaftlichen Bedingungen.

Darüber hinaus können Pensionszusagen bei Unternehmenskäufern aufgrund fehlender Fachkenntnisse unattraktiv sein. In solchen Fällen müssen Pensionsverpflichtungen möglicherweise vorab in eine Pensionsfonds ausgelagert werden um der Reduzierung des Kaufpreises entgegenzuwirken.

Die steuerlichen Auswirkungen einer Pensionszusage für Ihr Unternehmen können wie folgt zusammengefasst werden:

Bildung von Pensionsrückstellungen: Sie können jährlich Rückstellungen für die künftigen Pensionsverpflichtungen bilden. Dadurch wird der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens reduziert.

Abzugsfähigkeit von Prämien: Die Prämien für Berufsunfähigkeits- oder Todesfallversicherungen sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig.

Auflösung der Rückstellungen: Bei Auszahlung der zugesagten Leistungen werden die Pensionsrückstellungen aufgelöst, was zu einer gewinnerhöhenden Steuerwirkung führt.

Auszahlung der Leistungen: Die Auszahlung der Pensionsleistungen stellt eine Betriebsausgabe dar und wirkt sich steuermindernd aus.

In der Kombination aus Rückstellungsauflösung und Auszahlung der Leistung (Pkt. 2 und 3) entsteht also entweder:

  1. ein neutrales Ergebnis (Kapitalzahlung genau so hoch wie die aufzulösende Rückstellung) oder
  2. bei Rentenauszahlung ein (im Sinne des Unternehmens) positives steuerliches Ergebnis (abzugsfähige Rente ist höher als die anteilige Rückstellungsauflösung) oder
  3. ein steuerlich negatives Ergebnis bei Tod des letzten Versorgungsberechtigten, da hier die Rückstellungen vollständig aufzulösen sind, ohne dass es eine Kompensation durch Betriebsausgaben gibt.

Bei der Anlage der Pensionsgelder selbst gibt es keine besonderen steuerlichen Auswirkungen. Die Anlage erfolgt entsprechend den allgemeinen steuerlichen Regelungen für das Unternehmen.

Es ist ratsam, einen Steuerberater oder eine spezialisierte Unternehmensberatung hinzuzuziehen, um die genauen steuerlichen Auswirkungen einer Pensionszusage für Ihr Unternehmen zu ermitteln und die erforderlichen steuerlichen Vorschriften einzuhalten.

Um Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Risiko einer Pensionszusage zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Vermeidung von Pensionszusagen: Der sicherste Weg besteht darin, keine weiteren Pensionszusagen zu erteilen. Dadurch können Sie das finanzielle Risiko von vornherein vermeiden.

Überprüfung und Anpassung bestehender Zusagen: Wenn bereits Pensionszusagen erteilt wurden, können Sie prüfen, ob und in welchem Umfang Änderungen vorgenommen werden können, um das Risiko zu begrenzen. Hierbei ist es entscheidend, die umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Optimierung der Anlage der Pensionsgelder: Überprüfen Sie die Anlagestrategie für die Pensionsgelder, reduzieren nach Möglichkeit deren Kosten und stellen Sie sicher, dass sie steuerlich optimiert ist um langfristig nachhaltige Renditen zu erzielen.

Risikotransfer der biometrischen Risiken: Sie können bestimmte Risiken, wie beispielsweise das Risiko der Berufsunfähigkeit oder des Todesfalls, durch den Abschluss von Versicherungen an externe Versicherungsunternehmen übertragen. Dadurch reduzieren Sie das finanzielle Risiko für Ihr Unternehmen.

Es ist ratsam, eine spezialisierte Unternehmensberatung zu konsultieren, um rechtssichere Möglichkeiten zur Risikominimierung zu identifizieren und umzusetzen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, um Ihren Mitarbeitenden eine Pensionszusage anzubieten, ohne die Risiken einer Pensionszusage selbst zu übernehmen.

  1. Sie können entweder eine Rückdeckungsversicherung nutzen oder
  2. eine rückgedeckte Unterstützungskasse einrichten.

In beiden Fällen ist es wichtig, keine festen Leistungen zu zusagen (zum Beispiel „Sie erhalten 500 € Monatsrente, wenn Sie mit 65 aus unserem Unternehmen ausscheiden“), sondern eine beitragsorientierte Leistungszusage zu machen (zum Beispiel „Wir zahlen monatlich 300 € in die Rückdeckungsversicherung, solange Sie bei uns arbeiten – alle Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung stehen Ihnen und Ihrer Familie zu“).

Es ist ratsam eine spezialisierte Unternehmensberatung einzubeziehen, um eine rechtssichere Gestaltung und Umsetzung zu gewährleisten.

Beachten Sie, dass immer Restrisiken bestehen bleiben, wie zum Beispiel gesetzliche Änderungen, die nie vollständig ausgeschlossen werden können.

Bei der Einrichtung einer Pensionszusage müssen viele rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Es gibt jedoch drei Hauptbereiche, die besonders wichtig sind:

  1. Pensionszusagen an Arbeitnehmer: Hier müssen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), beachtet werden.
  2. Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer: Für diese Gruppe gelten spezielle steuerliche Vorschriften, besonders zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
  3. Bilanzierungsvorschriften: Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Gesellschafter-Geschäftsführer müssen die Bilanzierungsregeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Einkommensteuergesetzes (EstG) beachtet werden. Bei internationaler Bilanzierung gelten auch die Vorgaben der International Accounting Standards (IAS).

Es ist wichtig, dass bei der Einrichtung einer Pensionszusage die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und Auslegungen berücksichtigt werden. Es kann ratsam sein, einen Fachexperten wie einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Es ist grundsätzlich möglich, eine Pensionszusage anzupassen, wenn sich Ihr Unternehmen ändert.

Bei einer Erhöhung für am Unternehmen beteiligten Geschäftsführern müssen alle relevanten Vorschriften beachtet werden, die auch bei der Neuerteilung einer Zusage gelten.

Eine Reduzierung der Pensionszusage ist grundsätzlich ebenfalls möglich, sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört die Zustimmung des Pensionsberechtigten und bei Mitarbeitern, die unter die Regelungen des Betriebsrentengesetzes fallen, die Einhaltung der dort festgelegten gesetzlichen Vorschriften.

Die entscheidende Frage bei jeder Änderung betrifft den Eingriff in bereits erworbene Besitzstände (erdiente Pensionsanwartschaften) oder die Neuregelung zukünftig zu erwerbender Ansprüche. Eingriffe in den Besitzstand sind in der Regel ausgeschlossen, während zukünftige Ansprüche gestaltet werden können.

Bei am Unternehmen beteiligten Geschäftsführern sind arbeitsrechtliche Aspekte meist irrelevant. Hier liegt der Fokus hauptsächlich auf den steuerlichen Auswirkungen der Veränderungen.

Es ist möglich, auf zukünftige Ansprüche zu verzichten, jedoch kann der Verzicht auf erworbene Ansprüche zu einer verdeckten Einlage führen, die beim Geschäftsführer zu hohen Steuerzahlungen führen kann. Daher ist es ratsam, vor jeder Änderung einen spezialisierten Experten zu konsultieren.

Um Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Risiko einer Pensionszusage zu schützen, sollten Sie folgendes tun:

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung bestehender Zusagen: Wenn hierbei eine aktuelle Bewertung und Hochrechnung zeigt, dass die Pensionszusage droht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu übersteigen, sollte die Pensionszusage reduziert werden. Hierbei ist es entscheidend, die umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Optimierung der Anlage der Pensionsgelder: Überprüfen Sie die Anlagestrategie für die Pensionsgelder, reduzieren nach Möglichkeit deren Kosten und stellen Sie sicher, dass sie steuerlich optimiert ist, um langfristig nachhaltige Renditen zu erzielen.

Risikotransfer der biometrischen Risiken: Sie können bestimmte Risiken, wie beispielsweise das Risiko der Berufsunfähigkeit oder des Todesfalls, durch den Abschluss von Versicherungen an externe Versicherungsunternehmen übertragen. Dadurch reduzieren Sie das finanzielle Risiko für Ihr Unternehmen.

Es ist ratsam, eine spezialisierte Unternehmensberatung zu konsultieren, um rechtssichere Möglichkeiten zur Risikominimierung zu identifizieren und umzusetzen.

Vorteile für die versorgungsberechtigten Mitarbeiter und Geschäftsführer: Eine Pensionszusage bietet Leistungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung, zusätzliche Absicherung für die Familie im Todesfall und eine Aufstockung der Altersversorgung. In vielen Fällen ist diese Gestaltung finanziell vorteilhafter für die Mitarbeiter und Geschäftsführer, als wenn sie einfach höheres Gehalt erhalten und die zusätzliche Vorsorge selbst aufbauen würden. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile spielen hierbei eine Rolle.

Erhöhung der Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt: Eine Pensionszusage kann die Attraktivität eines Unternehmens auf dem umkämpften Arbeitsmarkt steigern. Durch ein solches Angebot können qualifizierte Mitarbeiter gewonnen und langfristig an das Unternehmen gebunden werden.

Imageverbesserung des Unternehmens: Eine Pensionszusage unterstreicht die soziale Verantwortung und die ethischen Werte des Unternehmens. Dies kann zu einer generellen Imageverbesserung beitragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Pensionszusagen langfristige Verpflichtungen darstellen und nicht einfach einseitig verändert oder gestrichen werden können. Daher ist es wichtig, alle Auswirkungen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen, bevor eine Pensionszusage beschlossen wird.

Für eine effektive Kostenkontrolle sind drei Punkte entscheidend:

Präzise Leistungsbeschreibungen: Vermeiden Sie unbestimmte Leistungsangaben, wie z.B. flexible Inflationsanpassungen oder zum Gehalt prozentuale Rentenleistungen. Stattdessen sollten Sie klar definierte Beträge und fixe Prozentsätze verwenden, die berechenbar sind.

Absicherung biometrischer Risiken: Schließen Sie Risikoversicherungen ab, um biometrische Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Tod abzudecken. Die Versicherungsprämien sind kalkulierbar, während der tatsächliche Eintritt solcher Risiken schwer vorherzusagen ist.

Realistische Finanzierung: Setzen Sie bei der Finanzierung der zugesagten Leistungen auf langfristig realistische Renditen und berücksichtigen Sie Sicherheitspuffer für die steigende Lebenserwartung.

Es ist ratsam, einen Fachmann in die Gestaltung einzubeziehen und die Pensionszusage regelmäßig zu überprüfen. Dadurch können mögliche Fehlkalkulationen rechtzeitig korrigiert werden. Eine nachträgliche Anpassung bei Leistungsbeginn ist entweder unwirksam für Arbeitnehmer oder führt zu erheblichen steuerlichen Problemen für beteiligte Geschäftsführer.

Nein, in der Praxis ist es nicht möglich, eine Pensionszusage für Ihr Unternehmen abzuschließen, ohne den Gewinn zu beeinträchtigen. Eine Pensionszusage wird in der Regel durch eine Reservierung von Gewinnen finanziert, was zu einer automatischen Reduzierung des verfügbaren Gewinns für Ausschüttungen an Gesellschafter führt.

Um gewinnneutral zu agieren, müsste die Rendite auf die Pensionsrückstellungen ausreichend hoch sein, um die Rückstellungen „zurückzuzahlen“. Dies würde jedoch ein erhöhtes Anlagerisiko mit sich bringen und selbst bei erfolgreichem Verlauf wäre eine Realisierung nur zeitverzögert möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Form zusätzlicher Leistungen an Mitarbeiter oder Geschäftsführer zu einer Gewinnminderung führt, da die damit verbundenen Aufwendungen den Unternehmensgewinn mindern.

Eine Pensionszusage hat für Ihre Mitarbeitenden folgende Bedeutung:

Zusätzliche Leistungen: Eine Pensionszusage bietet Ihren Mitarbeitenden zusätzliche Leistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und/oder im Todesfall. Dadurch verbessern sich ihre soziale Absicherung und die ihrer Familie.

Bindung ans Unternehmen: Die Höhe der Leistungen steigt mit der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen (pro rata temporis). Dadurch wird auch die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen verstärkt. Es ist wichtig, dass den Mitarbeitenden dies bekannt ist und gut kommuniziert wird.

Insolvenzschutz: Im Gegensatz zu beteiligten Geschäftsführern müssen Mitarbeitende keine Verluste bei einer Insolvenz des Unternehmens befürchten. In diesem Fall greift die Sicherung des Pensionssicherungsvereins.

Es ist von Bedeutung, dass Ihre Mitarbeitenden über die Pensionszusage und ihre Vorteile informiert sind, um ihnen ein Verständnis für ihre Absicherung und ihre langfristige Bindung an das Unternehmen zu ermöglichen.

Die Kosten einer Pensionszusage werden hauptsächlich von zwei Faktoren beeinflusst: der Biometrie und der Kapitalanlage.

Bei der Kapitalanlage ist es wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der eine hohe Rendite erzielt, die Anlagerisiken minimiert und gleichzeitig genügend Liquidität für die Zahlung der zukünftigen Leistungen gewährleistet. Dabei sollten alle Möglichkeiten zur Kosten- und Steueroptimierung genutzt werden.

Die Biometriekosten lassen sich in Risikokosten (Leistungen im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit vor dem Pensionsbeginn) und Langlebigkeitskosten (wenn der Pensionär länger lebt als statistisch erwartet) unterteilen. Diese Kosten können entweder durch den Ausschluss bestimmter biometrischer Leistungen in der Zusage begrenzt werden oder indem man die Risiken auf einen Versicherer überträgt.

Die Dauer der Einrichtung einer Pensionszusage für Ihr Unternehmen kann stark variieren, von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten. Zwei entscheidende Faktoren beeinflussen die Dauer:

Gestaltung: Die Zeit, die benötigt wird, um Entscheidungen über den Umfang, die Ausgestaltung und die Finanzierung bzw. Budgetierung der Pensionszusage zu treffen. Dies hängt von den Vorkenntnissen der Entscheidungsträger ab und von der Professionalität und Spezialisierung der beratenden Personen.

Umsetzung: Die Einbeziehung relevanter Gremien, z. B. der Betriebsrat bei Zusagen an Mitarbeiter oder der Gesellschafterversammlung bei Zusagen an Geschäftsführer, und wie schnell diese Gremien aktiviert werden können, um wirksame Beschlüsse zu fassen.

Die genaue Dauer hängt also von der Komplexität der Pensionszusage, der Zusammenarbeit mit verschiedenen Parteien und den internen Prozessen in Ihrem Unternehmen ab. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und alle erforderlichen Schritte rechtzeitig einzuleiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kostenbewertung:

Lassen Sie durch einen Versicherungsmathematiker konkrete Hochrechnungen durchführen, die unter Berücksichtigung der individuellen Daten der Pensionsberechtigten, alle Auswirkungen der geplanten Pensionszusage auf Handels- und Steuerbilanz sowie die Liquidität Ihres Unternehmens zeigen.

Lassen Sie zusätzlich verschiedene Szenarien berechnen, um Risiken wie eine längere Lebensdauer oder Berufsunfähigkeit einzubeziehen.

Bewertung der Vorteile:

Eine umfassende Bewertung der Vorteile einer Pensionszusage erfordert einen konkreten Fallvergleich und den Vergleich mit anderen Alternativen.
Holen Sie idealerweise die Expertise eines spezialisierten Beraters ein, um die Vorteile der Pensionszusage für Ihr Unternehmen zu bewerten.

Eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren und Szenarien ist entscheidend, um die Auswirkungen und den Wert einer Pensionszusage für Ihr Unternehmen zu beurteilen.

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