1. Eigene GmbH verwenden
Wenn Sie Ihr Unternehmen zum Pensionsbeginn nicht verkaufen können, behalten Sie es einfach. Geben Sie den aktiven Geschäftsbetrieb auf, verkaufen Sie alle Betriebsmittel, die Sie nicht mehr brauchen (Fahrzeuge, Maschinen, etc.) und mit etwas Glück auch noch Ihren Kundenbestand. Anschließend begleichen Sie alle offenen Verbindlichkeiten und überlegen sich eine Anlagestrategie für Ihre Pensionsgelder und fertig ist Ihre Rentner GmbH.
2. Umwidmen eines Tochterunternehmens
In der Praxis gibt es oft aus Abgrenzungs- oder steuerlichen Gründen Tochter- oder Schwestergesellschaften, die später teilweise nicht mehr gebraucht werden. Widmen Sie eines dieser Unternehmen in eine Rentner GmbH um. Stellen Sie sicher, dass keine Altverbindlichkeiten oder Haftungsfälle auftreten können und bereinigen Sie gegebenenfalls die Gesellschafterstruktur, denn Ihre Rentner GmbH sollte schon allein Ihnen gehören! Anschließend übertragen Sie die Pensionsverpflichtung und das Pensionsvermögen hierher und schon kann es losgehen.
3. Neugründung
Auch eine Neugründung ist natürlich möglich. Der Vorteil liegt hier klar auf der Hand: Es gibt keinerlei Altrisiken. Sie können also Pensionszusage und -vermögen risikolos hierher übertragen und loslegen.
4. Kauf einer GmbH
Auch der Kauf einer bestehenden GmbH mit anschließender Umwidmung in eine Rentner GmbH und Übertragung von Pensionszusage und -vermögen ist möglich. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, ggf. verfügt die GmbH über nutzbare Verlustvorträge, die die Übertragung günstiger machen kann. Auch beim Kauf ist in jedem Fall zu prüfen, ob Altrisiken bestehen.