Rentner GmbH

Die Rentner GmbH ist gut geeignet, um die Pensionsverpflichtungen von Unternehmern aus einem aktiven Unternehmen auszugliedern. Was Sie dabei unbedingt bedenken sollten, lesen Sie hier.

Wichtig zu wissen: Es fallen Kosten an

Eine Rentner GmbH ist ein Unternehmen, das ausschließlich die Pensionszusagen von Unternehmerinnen und Unternehmern verwaltet. Dies umfasst die Auszahlung laufender Renten, die Anlage des Pensionsvermögens und die steuerliche Administration. Einen darüber hinaus gehenden aktiven Geschäftsbetrieb hat die Rentner GmbH nicht.

Einer Rentner GmbH muss – genau wie eine „reguläre“ GmbH – Steuererklärungen abgeben, Bilanzen aufstellen, jährliche Meldungen abgeben usw. Je nach Umfang und Komplexität der Anlagen können hier erheblich Kosten für die Steuerberatung und Verwaltung anfallen.

Rentner GmbH

Für wen ist sie geeignet?

Mit der Rentner GmbH lassen sich Pensionsverpflichtungen von Unternehmern aus einem aktiven Unternehmen ausgliedern, um dieses unbelastet an Nachfolger übergeben oder verkaufen zu können.

Die Rentner GmbH muss keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb unterhalten, der über den Bereich des „Pensionsmanagements“ hinausgeht. Es ist daher ausreichend, wenn der Unternehmenszweck der Rentner GmbH lediglich die Übernahme und Erfüllung der Pensionsverpflichtungen umfasst.

Allerdings können abhängig von den konkreten Umständen wie Zeitdruck, verfügbare Liquidität, Gesellschafterstruktur usw. andere Instrumente wie Abfindung, Verzicht oder Ausgliederung über einen Pensionsfonds deutlich bessere Ergebnisse liefern. Hier eine Entscheidung zu treffen, ist nicht einfach.

Ist die Rentner GmbH die beste Lösung?

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Mit über 25 Jahren Erfahrung kann DIOMEDEA Sie bei diesen Vorgängen kompetent begleiten. Wir bündeln Fachkenntnisse aus Recht, Betriebswirtschaft und Aktuariat, und können so Ihre konkrete Situation analysieren und aufbereiten. Damit Sie die beste Entscheidung treffen und umsetzen können.

Für einen ersten Blick auf das Thema Rentner GmbH, haben wir hier für Sie die wichtigsten Fakten zusammen getragen. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in unserem kostenlosen Handbuch. Sie wünschen eine persönliche Beratung? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Das sollten Sie wissen

Die 6 wichtigsten Fakten zur Rentner GmbH

  • 1. Übertragungswert

    Wie hoch das auf die Rentner GmbH zu übertragende Pensionsvermögen sein darf bzw. muss ist ein regelmäßiger Streitpunkt zwischen Unternehmen und Finanzämtern. Eine verbindliche Vorabklärung ist daher dringend geboten.

  • 3. Steuerliche Flankierung

    Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf eine Rentner GmbH ist grundsätzlich steuerlich flankiert. Der Mehraufwand des abgebenden Unternehmens gegenüber den bisher gebildeten steuerlichen Rückstellungen ist als Betriebsausgabensteuerlich abzugsfähig, muss allerdings über 15 Jahre verteilt werden. Bei der Rentner-GmbH gilt für die Übertragungsgewinne die gleiche Regelung.

  • 5. Anlageflexibilität

    Der Rentner GmbH ist die Anlage der Mittel völlig freigestellt, sie können also in Aktien, Immobilien oder auch gar nicht angelegt werden. Bei einer Rentner GmbH mit mehreren Pensionären sollte die Anlage aber mit allen abgestimmt werden um Streit und Haftungsfälle zu vermeiden.

  • 2. Übertragungsdauer

    Für den Übertragungsvorgang von Pensionsverpflichtungen auf eine Rentner-GmbH sollte für deren Gründung/Umwidmung und die steuerliche Klärung ein Zeitraum von mindestens 6-9 Monaten veranschlagt werden.

  • 4. Rentenbesteuerung

    Die Besteuerung der Rentenleistungen bei deren Bezug wird durch die Übertragung nicht verändert.

  • 6. Vererbbarkeit

    Nicht für die Rentenzahlung verbrauchte Mittel können über die Vererbung der GmbH Anteile z.B. an die Kinder vererbt werden.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die Rentner GmbH besonders für sehr hohe Pensionsverpflichtungen oder sehr kleine Unternehmen eignet.

Maik Miehe

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rentner GmbH

Eine Rentner GmbH wird genau wie eine „normale“ GmbH gegründet, durch Festlegung des Namens, Geschäftszwecks (hier z.B. „Anlage und Auszahlung von Pensionsvermögen, Pensionsverwaltung“), Erstellung einer Satzung, deren notarieller Beurkundung, die Bestellung eines Geschäftsführers, die Eintragung ins Handelsregister und Einzahlung des Stammkapitals.

Alternativ kann man auch eine bestehende GmbH „umwidmen“ oder eine aktive GmbH nach Aufgabe des aktiven Geschäftsbetriebs durch Änderung des Geschäftszwecks „umwandeln“.

Die Satzung der GmbH kann dabei sehr einfach gehalten werden, sofern nur eine Pensionszusage verwaltet werden soll. Wenn es hingegen die Pensionszusagen mehrerer Unternehmerinnen und Unternehmer betrifft, sind konkrete Regelungen wie für die Anlage der Pensionsgelder (Risikoeinstufung) oder den Todesfall eines Pensionärs dringend geboten.

Geschäftsführer der Rentner GmbH ist derjenige, den die GmbH hierfür bestellt. Das kann der Pensionär selbst sein oder ein Familienangehöriger (Ehepartner*in, Kind) oder auch eine externe Vertrauensperson.

Im Grunde hat eine Rentner GmbH drei Aufgaben:

  1. die möglichst rentable und sichere Anlage der Pensionsgelder
  2. die Auszahlung und ggf. Anpassung der Renten gemäß der Pensionszusage an die Pensionäre
  3. die „normale Administration“ einer GmbH (Steuererklärung, Bilanzerstellung, Meldungen)

Die Aufgaben können dabei entweder selbst übernommen werden oder ganz oder in Teilen an externe Dienstleister gegen eine Vergütung ausgelagert werden.

In der Praxis dominieren 3 Fälle:

  1. die Pensionäre sind verstorben und vererben die GmbH, die Erben entnehmen das Restvermögen und liquidieren die GmbH
  2. die Pensionäre sind verstorben und vererben die GmbH, die Erben ändern den Geschäftszweck und nutzen die GmbH für einen eigenen Geschäftsbetrieb oder
  3. das Pensionsvermögen ist verbraucht und die Pensionäre leben noch – die Pensionäre verzichten steuerunschädlich auf ihre Pensionsansprüche und liquidieren die GmbH

In dem einen oder anderen Fall wurden die „leeren“ GmbHs auch an Dritte verkauft, um dort Gründungskosten zu sparen oder die steuerlichen Verlustvorträge nutzen zu können.

Hier gibt es auf der GmbH-Ebene 3 relevante Komponenten:

  1. Die Erträge aus der Anlage der Pensionsgelder müssen versteuert werden. Je nach Anlageform sind diese gegenüber einer privaten Anlage steuerbegünstigt – dies gilt vor allem bei Anlagen in Aktien(fonds) oder Immobilien.
  2. Die Steuerrückstellungen sind jedes Jahr neu zu berechnen. Steigen sie an (dies kann auch zu Beginn der Rentenzahlungszeit noch geschehen), senken sie den steuerlichen Gewinn des Unternehmens. Sinken die Rückstellungen, erhöhen sie den steuerlichen Gewinn.
  3. Die gezahlten Renten sind, gemeinsam mit den sonstigen Ausgaben z.B. für Steuerberatung, in vollem Umfang Betriebsausgabe und senken den steuerlichen Unternehmensgewinn.

In der Kombination aller 3 Komponenten entsteht mehrheitlich ein steuerlicher Verlust im Unternehmen. Ausnahmen sind sehr hohe Anlageerträge oder eine hohe (komplette) Rückstellungsauflösung bei Tod eines Pensionärs.

Die Kosten einer Rentner GmbH hängen stark davon ab, wie komplex und aktiv die Anlage des Pensionsvermögens gestaltet wird, welche Dienstleistungen selbst erbracht werden oder an externe Dienstleister vergeben werden und wie teuer diese sind. Das Ergebnis ist damit sehr individuell – so gibt es viele Fälle, in denen schon die Steuerberatungs- und Bilanzerstellungskosten 2-3 T€ p.a. betragen.

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