Sie befassen sich mit Fragen rund um Ihre Nachfolge und einen möglichen Unternehmensverkauf. Dabei wollen Sie Ihr Unternehmen an Ihre Kinder oder enge Familienangehörige weitergeben und suchen daher einen fairen Verkaufspreis für diese. Dieser soll einerseits natürlich Ihre Lebensleistung für das Unternehmen würdigen, andererseits lieben Sie Ihre Kinder und das soll auch nach der Unternehmensübergabe so bleiben.
Schwieriger wird es jedoch, wenn eine Pensionszusage besteht, die das Unternehmen lebenslang an Sie zahlen muss. Schon im Normalfall ist ein fairer Preis schwer zu finden, hängt er doch ganz von den jeweiligen Erwartungen in der Zukunft des Unternehmens ab.
Ich bin mir jedoch sicher, Sie werden sich mit Ihrem Nachfolger auf eine faire Gewinnerwartung sowie einen fairen Jahresfaktor und dennoch auf KEINEN fairen Kaufpreis einigen.
Maik Miehe
Seit 30 Jahren Berater für betriebliche Pensionssysteme, Ruhestandsvorsorge und -planung.
Warum? Ganz einfach: Sie haben keine Ahnung!
Sie haben keine Ahnung, wie lange Sie leben werden (also eine Rente an Sie gezahlt werden muss), keine Ahnung, wie sich die Zinsen einerseits und die Inflation andererseits entwickeln werden. Wie wollen Sie da einen fairen Preis für Ihre Pensionszusage ermitteln? Bilanzwerte helfen Ihnen nicht weiter, da sie auf reinen Fiktionen (theoretischer Rechnungszins, statistische Lebenserwartung, etc.) beruhen und bei denen nur eines sicher ist – sie werden so nie eintreten!
So und jetzt? Das hängt davon ab, wen Sie fragen!
Die Hausbank und der Hausversicherer haben meist „Ideallösungen“ für Sie, die (Wer hätte es gedacht?) irgendetwas mit Versicherungen zu tun haben. Ihr Steuerberater favorisiert vielleicht eher die schnelle Bilanzbereinigung mit einer Abfindung.
Grundsätzlich sind dies keine schlechten Lösungen, sind sie aber auch das Optimum für Ihre konkrete Situation? Und was ist mit den Alternativen?
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen aus laufenden Gewinnen
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Rentenversicherung)
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Immobilie oder „Sparkonto“)
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Wertpapierdepot)
- Abfindung durch Einmalzahlung
- Übertragung auf eine Rentner GmbH (Verpflichtung und Vermögen)
- Übertragung auf einen versicherungsförmigen Pensionsfonds
- Übertragung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse
- Übertragung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds (auch renditeorientierter Pensionsfonds genannt)
Leider gibt es DIE universell einsetzbare Ideallösung nicht. Sie brauchen also erst einmal einen Plan, bevor Sie das richtige Instrument auswählen können!
Warum Pensionszusage kein DIY-Thema ist: Tipps von Rechtsanwalt Falk Mäde-Heck
Ein Plan entsteht mit den richtigen Fragen
Im Wesentlichen unterscheiden sich die Alternativen bei folgenden Punkten:
- Wer trägt das Risiko der Anlage und wer profitiert von deren Chancen?
- Wer trägt das Langlebigkeitsrisiko oder ist Nutznießer der Kurzlebigkeitschance?
(Entschuldigung – nicht persönlich gemeint, aber wirtschaftlich betrachtet ist das frühe Ableben des Versorgungsberechtigten eine Chance und sein hoffentlich langes Leben ein Risiko!) - Wie hoch sind die „Nebenkosten“ des Modells (z. B. Vertriebs- und Verwaltungskosten)?
- Wie sind die steuerlichen Effekte und Kosten?
- Wie flexibel ist das Modell?
- Was geschieht bei Insolvenz des Unternehmens?
- Welche sonstigen Besonderheiten bestehen?
Um Ihr passendes Modell zu finden müssen Sie also zuerst Ihre Prioritäten klären. Machen Sie dies zusammen mit Ihrem Nachfolger. Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter versteht, warum Ihnen bestimmte Punkte wichtig sind, erhöht dies deutlich die Bereitschaft darauf einzugehen, auch wenn es vielleicht für sie selbst nachteilig ist.
Kernfrage: Wer kann wieviel Risiko tragen?
Nicht sehr überraschend – Risiko und Kosten der jeweiligen Modelle stehen sich geradezu feindlich gegenüber. Zumindest aus Ihrer Sicht, denn aus Sicht Ihrer Nachfolger kann risikolos und kostenarm durchaus zusammengehen. Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel:
Eine Abfindung der Pensionszusage ist für das Unternehmen (also Ihren Nachfolger) nahezu ideal. Mit Zahlung eines Abfindungsbetrages verzichtet es zwar auf die Chance, durch Ihren frühen Tod Kosten zu sparen, aber es hat keinerlei Langlebigkeits-, Anlage- oder sonstige Risiken mehr und die Kosten liegen deutlich unter jeder Versicherungslösung!
Für Sie bedeutet es jedoch eine hohe Steuerlast. Von der Abfindungszahlung bleibt nur etwas mehr als die Hälfte übrig. Falls es Ihnen nicht gelingt, mit dem Rest eine fantastische Rendite zu erzielen, können Sie damit vielleicht 1/3 der ursprünglichen Pension finanzieren und alle Anlage- und Langlebigkeitsrisiken liegen bei Ihnen!
Also, je nachdem wie Ihre Antwort auf die Risikofrage ausfällt, ergeben sich für Sie passende Szenarien mit verschiedenen Umsetzungsalternativen. Hier die drei häufigsten Praxisfälle:
Szenario 1: Sie brauchen Ihre Rente in jedem Fall ganz sicher!
Sicher, egal wie alt Sie werden, egal welcher Anlagezins gilt und auch bei Insolvenz des Unternehmens, bedeutet: Sie sollten gemeinsam mit Ihrem/r Nachfolger/in eine Lösung aus folgendem Spektrum auswählen:
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Rentenversicherung)
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Immobilie oder „Sparkonto“)
- Übertragung auf eine Rentner GmbH (Verpflichtung und Vermögen)
- Übertragung auf einen versicherungsförmigen Pensionsfonds
- Übertragung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse
Wenn Sie sich nach Vorliegen der konkreten Zahlen keine der Varianten leisten können oder Sie sich in Abstimmung mit Ihrem/r Nachfolger/in nicht leisten wollen, bietet sich ein Mix einer der genannten Varianten zur sicheren Vorsorge mit dem verfügbaren Kapital in Verbindung mit einer Rentenzahlung direkt vom Unternehmen aus laufenden Gewinnen für den verbleibenden Fehlbetrag an.
Szenario 2: Sie brauchen Ihre Renten eigentlich nicht.
Das ist natürlich eine tolle Ausgangssituation. Das Einfachste und Kostengünstigste (für Ihre Nachfolger) ist eine Abfindung zum niedrigsten steuerlich zulässigen Wert.
Falls Ihnen die hieraus entstehende persönliche Steuerbelastung nicht gefallen sollte, können Sie auch die Pension und den Abfindungswert in eine Rentner GmbH übertragen und dann von dort die laufenden Renten beziehen, solange der Vorrat reicht. Ihr/e Nachfolger/in ist auch in diesem Fall nach der Zahlung des Einmalbetrages aus allen Verpflichtungen entlassen.
Ebenso können Sie sich die laufenden Pensionen problemlos direkt vom Unternehmen aus den Gewinnen zahlen lassen. Hat das Unternehmen mal Schwierigkeiten, können Sie die Zahlungen stunden oder auch Teilverzichte leisten, wenn es eine Insolvenz abzuwenden gilt.
Szenario 3: Sie wollen vor allem eine faire Chancen-/Risikoverteilung
Einigen Sie sich im ersten Schritt mit Ihrem Nachfolger auf die langfristigen Parameter, die zur Berechnung des Gegenwertes Ihrer Versorgung zu Grunde gelegt werden sollen, also Lebenserwartung (statistisch oder konkretes Endalter), erwartete Rendite des Pensionsvermögens und Inflationsrate. Damit haben Sie gemeinsam eine faire Berechnungsgrundlage definiert, bei der sowohl Sie als auch Ihr/e Nachfolger/in in gleichem Maße Chancen und Risiken teilen.
Zur Umsetzung eignen sich vor allem:
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Immobilie oder „Sparkonto“)
- Rentenzahlung direkt vom Unternehmen (Finanzierung durch Wertpapierdepot)
- Übertragung auf eine Rentner GmbH (Verpflichtung und Vermögen)
- Übertragung auf einen nicht versicherungsförmigen Pensionsfonds (auch renditeorientierter Pensionsfonds genannt)
Die Alternativen unterscheiden sich (neben den Kosten) vor allem bei der Frage, wer die konkreten Anlageentscheidungen für die Pensionsgelder trifft.
Zurück zum fairen Verkaufspreis
Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden, im Ergebnis erhalten Sie jeweils einen konkreten Gegenwert der Pension durch Einholung passender Angebote, versicherungsmathematischer Gutachten oder anhand von Wertberechnungen mit eigenen Festlegungen zu den Parametern Lebensalter, erwartete Rendite auf Pensionsvermögen und Inflation.
Den so ermittelten Gegenwert Ihrer Pensionsverpflichtung ziehen Sie von Ihrem (jetzt ohne die Pensionsrückstellungen, ohne jährlichen Aufwand für Pensionen und ohne Beiträge zu Rückdeckungsversicherungen, aber auch ohne Aktivwerterhöhungen) ermittelten Kaufpreis ab und haben sofort einen fair ermittelten Gesamtkaufpreis.
Falls Sie sich für die Variante mit laufender Rentenzahlung durch das Unternehmen direkt (ohne irgendeine zugehörige Anlage) entscheiden, ziehen Sie stattdessen einfach die an Sie zu zahlende Jahrespension von der der Unternehmenswertberechnung zu Grunde liegenden Gewinnerwartung ab.
Fazit
Trotz aller Probleme lassen sich auch mit einer Pensionszusage faire Regelungen zum Kaufpreis treffen. Die wichtigste Voraussetzung: Arbeiten Sie von Beginn an mit Ihrem/r NachfolgerIn zusammen an einer Lösung und nutzen Sie ALLE zur Verfügung stehenden Alternativen.
Das Team von DIOMEDEA wünscht Ihnen hierbei viel Erfolg!