Versteuerung Pensionszusage: So nutzen Sie Steuervorteile maximal

Die Versteuerung der Pensionszusage ist ein Thema, das uns immer wieder erreicht. Denn eine Pensionszusage ist für viele UnternehmerInnen ein attraktives Instrument, um Steuervorteile zu nutzen.

Doch während die kurzfristigen Einsparungen im Fokus stehen, wird der Zeitraum ab Rentenbeginn oft vernachlässigt. In diesem Beitrag erklären wir kurz, welche steuerlichen Grundlagen für Pensionszusagen relevant sind und wie Sie die steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen. Ganz entscheidend dafür ist eine rechtzeitige Planung!

Zeit ist Geld!

Viele UnternehmerInnen haben eine Pensionszusage eingerichtet, um den steuerlichen Gewinn zu senken und kurzfristige Einsparungen zu erzielen. Doch was passiert, wenn der Rentenbeginn naht? Ohne vorausschauende Planung können erhebliche Steuervorteile verloren gehen.

Maik Miehe

Mit-Gründer und Vorstand DIOMEDEA AG

Seit 30 Jahren Berater für betriebliche Pensionssysteme, Ruhestandsvorsorge und -planung.

Steuervorteile vor Rentenbeginn nutzen

  • Für zugesagte Pensionen werden jährliche Rückstellungen gebildet, sie senken die Steuerlast des Unternehmens.
  • Pro 100.000 € Rückstellung lassen sich rund 30.000 € Steuern sparen (Stand 2025).
  • Durchschnittliche Pensionszusagen führen so zu Steuerersparnissen von 120.000 €.

Steuerliche Auswirkungen ab Rentenbeginn

  • Zwar werden die Rückstellungen stückweise aufgelöst und erhöhen so den steuerlichen Gewinn, ABER
  • Die laufenden Rentenzahlungen sind (deutlich) höher und so kommt es ingesamt zu einer laufenden steuerlichen Gewinnminderung.
  • Leider geht das im Rentenalter meist ins Leere, da die Unternehmen dann inaktiv sind und gar keinen Gewinn mehr haben – also geht der Effekt verloren!

Ist eine Pensionszusage steuerfrei?

Diese Frage erreicht uns relativ oft und die Antwort ist komplexer als viele denken. Wichtig: Eine Pensionszusage ist nicht grundsätzlich steuerfrei. Sie hat sowohl für das Unternehmen als auch für den Pensionsberechtigten steuerliche Auswirkungen, die von der konkreten Ausgestaltung der Zusage abhängen. Diese „steuerlichen Grundlagen“ sind natürlich auch für UnternehmerInnen relevant, die für sich selbst eine Pensionszusage eingerichtet haben.

Unternehmens-Seite

Für eine Pensionszusage, die ein Unternehmen erteilt, kann es steuermindernde Rückstellungen bilden (Anwartschaft), die es bei späterer Zahlung der Pensionen wieder auflösen muss. Gezahlte Pensionsleistungen (Renten, Kapital) stellen für das Unternehmen eine (steuermindernde) Betriebsausgabe dar.

Pensionsberechtigten-Seite

Hier ist die steuerliche Behandlung ganz einfach.

  • Bis zum Bezug der Pension: Alles was das Unternehmen für die Finanzierung einer zugesagten Pension tut (Bildung von Rückstellungen, Zahlungen an eine Rückdeckungsversicherung, Beiträge an den PSVaG) hat keinerlei steuerliche Effekte bei den Pensionsberechtigten, ebenso wenig bei der Ermittlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
  • Leistungen im Rentenalter: Wenn Pensionsberechtigte die Pensionszusage in Form einer Rente erhalten, unterliegen diese Renten grundsätzlich der Einkommensteuer (§ 22 Abs. 5 EstG). Dies gilt auch für Kapitalzahlungen, die ggf. der sog. Fünftelungsregelung unterworfen werden können (was ggf. zu einer Reduktion der Steuerlast führen kann). Sind Pensionsempfänger gesetzlich Krankenversichert, werden die Leistungen zur Ermittlung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags herangezogen.

Versteuerung Pensionszusage: Jetzt aktiv werden!

Unabhängig davon, ob Ihr Rentenbeginn in zehn oder nur drei Jahren ansteht: Die steuerlichen Vorteile können nur genutzt werden, wenn Sie frühzeitig handeln. Auch wenn eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist, bietet eine frühzeitige Planung mehr Handlungsoptionen.

Sichern Sie sich Ihre Steuervorteile! Die Experten von DIOMEDEA stehen Ihnen mit einer individuellen Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie gerne Ihr kostenfreies Erstgespräch.

Steuervorteile erkennen und nutzen: Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch