Das Rückdeckungsaudit von DIOMEDEA liefert Klarheit, wo Sie mit Ihrer Pensionszusage stehen. Hier finden Sie außerdem wichtige Hinweise zu rückgedeckten Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherung.
Rückgedeckte Pensionszusage: Audit
Wichtig: Rückdeckungsversicherung Pensionszusage ist nicht steuerbegünstigt
Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen die Verpflichtungen der Pensionszusage erfüllen kann, wird oft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Entgegen des weit verbreiteten Glaubens ist diese nicht steuerbegünstigt: Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge wird über die in der Bilanz zu erfassenden Aktivwerte neutralisiert und die Rendite wird ebenso versteuert.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite. Zusätzlich lesen Sie mehr in unserem kostenlosen Handbuch zur Rückdeckungsversicherung am Ende dieser Seite.
Sie wünschen ein Rückdeckungsaudit, um Ihre Fragen zu klären und Steuerchancen zu nutzen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Rückgedeckte Pensionszusage
Diese wichtigen Fragen klärt das Audit mit DIOMEDEA

Finanzierbarkeit
Ist Ihre Zusage mit Ihren verfügbaren Mitteln überhaupt finanzierbar?
Wie hoch das erforderliche Pensionsvermögen zum Rentenbeginn sein muss hängt stark davon ab, ob Sie eine lebenslange Rente benötigen oder ein einmaliges Kapital „reicht“ und wie hoch die Risiken und der Ertrag des der Anlage des Pensionsvermögens dann sein dürfen/müssen um eine langfristige Finanzierung zu ermöglichen.
Die zweite Frage ist, was dann mit Ihrem Unternehmen geschehen soll (Verkauf, familieninterne Nachfolge, Umwandlung in Rentner GmbH oder Liquidation) – denn das entscheidet über den möglichen Verbleib der Zusage im Unternehmen oder ob eine Ausgliederung erforderlich wird.
Sicherheit
Wie gut ist Ihr Pensionsvermögen gegen die existentiellen Risiken Insolvenz und Inflation gesichert?
Eine Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung oder Depots allein ist nicht ausreichend, um im Insolvenzfall das Pensionsvermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu schützen. Hierzu ist ein konsistentes Paket aus vorbehaltsfreier Zusage, Gesellschafterbeschluss mit hinreichender Konkretisierung des Pfands, eine Verpfändungsvereinbarung ohne Gläubigerbenachteiligung und deren Anzeige sowie zu Absicherung eine Bestätigung des Pfandhalters erforderlich.
Eine Sicherung gegen Inflation haben die wenigsten Zusagen, oft sind nur unkonkrete Anpassungsprüfungen ab Rentenbeginn formuliert – eine echte Inflationsanpassung ab Pensionsbeginn oder bis zum Pensionsbeginn ist dies nicht.


Kosten und Steuern
Wie gut nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten bei der Finanzierung? Welche Kosten lassen sich deutlich reduzieren?
Hier stecken die größten Reserven jeder Pensionsfinanzierung. Die in den meisten Fällen verwendete Rückdeckungsversicherung ist eben nicht steuerbegünstig (von den hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten ganz zu schweigen). Handelt es sich bei der Rückdeckungsversicherung um eine Fondspolice, so ist sie sogar steuerschädlich.
Die steuerlichen Chancen echter steuerbegünstigter firmeninterner Anlagen oder die zusätzlichen Steuereffekte, die sich mit externen Anlagen erzielen lassen, werden so nicht genutzt. Im Rahmen des Audits zeigen wir Steuerchancen auf, ebenso wie die Möglichkeiten zur transparenten Kostengestaltung.
Renditechancen
Wie können Sie mehr aus Ihrem Pensionsvermögen machen?
Die Höhe der Rendite entscheidet maßgeblich über die Finanzierung einer Pension. Und zwar nicht nur bis zum Pensionsbeginn, sondern auch ab dem Pensionsbeginn. Wie stark die Wirkung ist, sehen Sie in der Beispiel-Grafik.
Standardfinanzierungen wie die Rückdeckungsversicherung schaffen nach Steuern max. 2 %. Meist noch nicht einmal das. Dabei sind Pensionsfinanzierungen immer sehr langfristig angelegt. Mit einer guten Anlagestruktur sind Sicherheit und attraktive Rendite kein Widerspruch, wie die Pensionsanlagen großer Unternehmen zeigen.

Wichtige Fragen und Antworten zur rückgedeckten Pensionszusage und dem Audit
Das ist Versicherungsdeutsch für eine Pensionszusage zu deren Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung (RDV) abgeschlossen wurde. Oft wird sogar behauptet, diese RDV sei kongruent, also deckungsgleich zur Zusage, so dass viele Betroffene den Eindruck hatten, sie sparen heute Steuern und die Rente kommt später vom Versicherer.
Tatsächlich wird einfach in einem Versicherungsvertrag Geld angesammelt, das (meist mager verzinst) zum Rentenbeginn an das Unternehmen ausgezahlt wird. Ob das Geld dann reicht, um die lebenslange Rente zu zahlen (in den allermeisten Fällen tut es das nicht), ist dann nicht mehr Sache der Versicherung.
In Ausnahmefällen wird tatsächlich eine lebenslange Rente von der Versicherung gezahlt, aber diese ist meist deutlich geringer als die zugesagte Rente und/oder es fehlen Leistungen im Todesfall für die Witwenrente.
Eine Rückdeckungsversicherung ist eine spezielle Art der Versicherung, die von einem Unternehmen abgeschlossen wird, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Pensionszusageverpflichtungen abzusichern. Sie sichert das Unternehmen gegen das Risiko ab, die zugesagten Versorgungsleistungen an die Mitarbeitenden nicht erbringen zu können. Wichtig: Häufig reicht diese Versicherung nicht aus!
Der Ablauf unseres Audits:
- Sie beauftragen uns und bekomme eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen (Zusage, Gutachten, Übersicht Anlage der Pensionsgelder).
- Wir erstellen innerhalb einer Woche nach Erhalt eine entsprechende Auditübersicht.
- Diese Übersicht gehen wir anschließend mit Ihnen durch – gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
- Im Ergebnis erkennen Sie mehr Rendite- und Steuerchancen und finden Antworten auf etwaige Probleme mit Pensionszusagen.
Kostenloser Leitfaden zum Thema „Rückdeckungsversicherung Pensionszusage“
Fordern Sie Ihr kostenloses Handbuch zum Thema „Rückdeckungsversicherung“ hier an:
Kontakt aufnehmen
Seit über 25 Jahren helfen wir UnternehmerInnen, gute finanzielle Entscheidungen zu treffen. Sie haben Fragen oder stehen vor einem konkreten Problem? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr zu Pensionszusagen
Pensionszusagen sind komplex, verlassen Sie sich deshalb besser nicht auf Lösungen „von der Stange“. Unsere Themenseiten verschaffen Ihnen mehr Überblick:

Pensionszusage Know-how
Für Pensionszusagen gibt es viele mögliche Lösungen. Wir empfehlen deshalb eine ergebnisoffene Herangehensweise. Hier erfahren Sie mehr zu Finanzierung, Auslagerung und Anlageplanung.

Abfindung Pensionszusage
Die Abfindung ist keine Standardlösung für dringende Pensionsprobleme. Denn sie birgt Risiken. Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.