Der Verkauf einer GmbH ist ein komplexer Prozess, der umfassende finanzielle und rechtliche Konsequenzen hat. Ein besonders sensibler Aspekt ist die Behandlung bestehender Pensionszusagen. Diese Verpflichtungen können den Verkaufsprozess erschweren oder gar komplett beenden, wenn sie nicht rechtzeitig und gründlich geregelt werden.
In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Optionen und geben praktische Tipps, wie UnternehmerInnen eine faire und nachhaltige Lösung finden.
Warum sind Pensionszusagen hier so relevant?
Pensionszusagen beeinflussen den Unternehmenswert und die Attraktivität für potenzielle KäuferInnen maßgeblich. Denn es handelt sich um eine bindende, langfristige Zahlungsverpflichtung, deren Höhe von der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten abhängt.

Maik Miehe
Seit 30 Jahren Berater für betriebliche Pensionssysteme, Ruhestandsvorsorge und -planung.
Kurzes Beispiel
Eine Pension von monatlich 3.000 Euro ab 65 kostet im Todesfall des Pensionärs mit 66 Jahren „nur“ 36.000 Euro. Stirbt der Pensionär mit 95 Jahren, sind es 1,050 Mio. Euro. Beinhaltet die Pensionszusage zudem noch eine jährliche Rentenanpassung und/oder eine Witwen/r-Rente, steigen die potentiellen Kosten weiter an.
Daher ist es entscheidend, die Pensionszusage frühzeitig in die Planung des Verkaufs einzubeziehen und im Vorfeld so zu regeln, dass sie keine Belastung der Verkaufsverhandlungen darstellt und ein fairer Kaufpreis für den Verkäufer entsteht.
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Ihre Optionen zur Handhabung von Pensionszusagen
Je nach Situation gibt es verschiedene Ansätze, um mit einer Pensionszusage im Rahmen einer GmbH Auflösung umzugehen. Die richtige Wahl hängt von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens und den Zielen der Beteiligten ab. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass jeder Ansatz zusätzlich sehr unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten aufweist – alle mit eigenen Vorteilen/Mängeln behaftet. In der Praxis sind es also eher 20 als 4 Optionen.
1. Beibehalten
Eine Möglichkeit besteht darin, die Pensionszusage unverändert zu belassen und sie als Teil des Verkaufs mit zu übertragen. Dies erfordert allerdings eine gründliche Kommunikation und ist nur bei potenziellen Käufern aus der eigenen Familie realistisch.
Dabei sollte unbedingt die Höhe und Anlage des Pensionsvermögens im Vorfeld geregelt werden und für dessen ausreichende Sicherung gegen Insolvenz (Verpfändung, besser noch CTA = Treuhand-Modell) gesorgt werden. Zudem sollte geregelt werden, wer welche Handlungsvollmachten hat um die Pensionärsinteressen zu vertreten und was passiert, wenn das Pensionsvermögen aufgebraucht ist.
2. Abfinden
Eine Abfindung ist eine (scheinbar) einfache Lösung, um Pensionszusagen vor dem Verkauf abzulösen. Dabei wird dem Berechtigten ein einmaliger Betrag gezahlt, der die zukünftigen Ansprüche vollständig abgilt.
Allerdings sollten Sie im Vorfeld klären, ob eine Abfindung überhaupt zulässig ist (Stichworte: Abfindungsverbot des BetrAVG, verbotene Spontanabfindung) und welcher Abfindungsbetrag anerkannt wird (SteuerBW, HandelsrBW, VersichererBW …) um eine vGA oder verdeckte Einlage zu vermeiden.
Und nicht zuletzt ist der hohe steuerliche Abzug zu berücksichtigen, den die Zahlung des einmaligen Abfindungsbetrages beim Pensionsberechtigten auslöst. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie oder er darauf für die Altersversorgung angewiesen ist. Denn eine Abfindung bedeutet auch regelmäßig eine Reduzierung der Renten.
3. Übertragen
Eine weitere Option ist die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf eine Rentner GmbH oder einen Pensionsfonds. Dadurch soll die zu verkaufende GmbH (AG) wirtschaftlich und rechtlich von der Pensionsverpflichtung befreit werden und gleichzeitig die Pensionsansprüche des Verkäufers erhalten bleiben.
Ob dies sinnvoll ist hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z.B. den Anfangskosten der Gründung/Übertragung und den laufenden Kosten der Verwaltung.
Auch hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit (Stichwort: Mitspracherecht des PSVaG bei Übertragung gesicherten Ansprüche auf eine Rentner GmbH ) oder der tatsächlichen Enthaftung des Unternehmens von den Pensionsverpflichtung (Stichwort: Nachschussforderungen von Pensionsfonds) sollten Sie im Vorfeld genaue Prüfungen und zielgerichtete Ausgestaltungen vornehmen.
4. Verzichten
Manchmal kann ein freiwilliger Verzicht des Berechtigten auf seine Pensionsansprüche der richtige Weg sein. Besonders dann, wenn
- die/der Pensionsberechtigte auch die/der VerkäuferIn ist,
- der angebotene Kaufpreis sehr attraktiv ist,
- nur sehr kurze Zeit für einen Verkaufsabschluss verfügbar ist.
Hier sollten Sie abwägen zwischen den hohen steuerlichen Nachteilen für Verkäufer (verdeckte Einlage) und negativen Steuereffekten beim Unternehmen (gewinnerhöhende Auflösung) vs. des Mehrertrages aus dem Verkauf und den positiven Steuereffekten beim Verkäufer (erhöhte Anschaffungskosten).
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Überblick: Das ist wichtig für eine erfolgreiche Lösung bei Pensionszusage GmbH Auflösung
Frühzeitige Planung
- Sowohl Prüfung der Optionen als auch die Entscheidung, was in Ihrem Fall die beste Lösung ist braucht Zeit. Sind dann noch Dritte einzubeziehen (verbindliche Anfrage beim Finanzamt) oder Vorarbeiten zu erledigen (Gründung einer Rentner GmbH) kann es schnell kritisch werden – und zweitbeste Lösungen sind oft sehr teuer..
- Steuereffekte können bei einer Pensionszusage bis zu 50% der Rentabilität ausmachen. Sie müssen aber regelmäßig über viele Jahre verteilt werden – kommt man zu spät, verfällt der Rest.
- Viele Maßnahmen dürfen nur bei Einhaltung der vom Finanzministerium vorgegebener Fristen getroffen werden. Hält man sich nicht daran, drohen steuerliche Nachteile.
Hohe Priorisierung
Für das Pensionsvermögen haben Sie lange gearbeitet – verschenken Sie es nicht, weil andere Dinge scheinbar wichtiger sind. Nehmen Sie doch einmal die Rückstellung für Ihre Pension aus der Handelsbilanz, teilen diese durch Ihr Jahresgehalt und es würde mich sehr überraschen, wenn da nicht irgendetwas zwischen 3 und 10 Jahren herauskommt. Solange wollen Sie doch nicht umsonst gearbeitet haben, oder?
Kein DIY Thema
Pensionszusagen sind extrem komplex und haben Auswirkungen in viele Bereiche, die man nur mit dem entsprechendem fachlichen Hintergrund überschauen kann. Jeder Fehler löst steuerliche oder rechtliche Nachteile aus, die mit Sicherheit teurer sind als das gesparte Honorar. Lesen Sie dazu mehr in unserem Ratgeber.
Der richtige Begleiter
Jeder muss von etwas leben. Banken und Versicherungen verdienen ihr Geld mit dem Verkauf von Produkten. Damit ist die neutrale Empfehlung der besten Lösung eher unwahrscheinlich, wenn diese z.B. Abfindung oder Rentner GmbH heißt, da hier keine Provisionen anfallen.
Nicht kopieren
Auch wenn ein Unternehmerkollege Ihnen von einer Lösung vorschwärmt, die beim ihm gut geklappt hat. Zum einen kann die gleiche Lösung bei Ihnen katastrophal sein und zum anderen gab es vielleicht auch bei Ihm eine viel bessere Lösung, er kannte sie nur nicht.
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