Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds nach deutschem Recht ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Trägerunternehmen deren Pensionsverpflichtungen rechtswirksam übernimmt. Dafür erhält der Pensionsfonds vom Trägerunternehmen ein ausreichendes Kapital, das er nach vereinbarten Grundsätzen anlegt und zukünftig die Pensionsleistungen anstelle des Trägerunternehmens erbringt.
Es gibt viele verschiedene Ausgestaltungen von Pensionsfonds, da jeder Fonds einen eigenen Pensionsplan erstellt und sich diesen von der BaFin genehmigen lässt Eine Vergleichbarkeit ist daher kaum möglich. Lediglich bestimmte Rechtsvorschriften, wie die sogenannte Bedeckungsprüfung, nach der der Pensionsfonds periodisch seine Finanzlage prüfen und offenlegen muss, sind einheitlich.
Neben der Übernahme von Pensionsverpflichtungen kann ein Pensionsfonds auch im Rahmen der Mitarbeiterentgeltumwandlung eingesetzt werden, wenn er hierfür eine Zulassung beantragt hat.
Weitere wertvolle Infos zu Pensionszusagen finden Sie in unserem Ratgeber.