Die Vermögensnachfolge ist ein komplexes Thema, weil sie zahlreiche rechtliche, steuerliche, emotionale und persönliche Aspekte umfasst, die sorgfältig bedacht und aufeinander abgestimmt werden müssen.
Vermögen auf Kinder übertragen
Gut zu wissen: Konflikte lassen sich vermeiden
Vermögen zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder zu übertragen, ist sinnvoll. Am besten geschieht dies im Rahmen einer umfassenden Nachlassplanung. Ohne eine solche Planung können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Probleme entstehen. Und häufig ist das Fehlen einer solchen Planung auch Ursache für familiären Streit, der die Beziehungen der Erben oft nachhaltig belastet.
Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich, um eine reibungslose und konfliktfreie Nachfolge zu gewährleisten.
Zu Lebzeiten
Vermögen übertragen auf Ihre Kinder: 6 Möglichkeiten
1. Schenkung: Eltern können ihren Kindern Vermögen in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten schenken. Es gibt einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre, der bei der Schenkung genutzt werden kann. Je nach Vermögen kann es auch sinnvoll sein, mehr als den Freibetrag zu schenken. Das kann Steuern sparen, weil die Steuersätze bei höheren Beträgen progressiv steigen.
2. Übertragung von Immobilien: Auch wenn das Vermögen in Immobilien gebunden ist, kann eine Schenkung helfen, Erbschaftssteuer zu vermeiden. Hier kommt insbesondere eine Schenkung mit Nießbrauch in Betracht: Das bedeutet, dass sie weiterhin die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht nutzen können, obwohl die Kinder bereits Eigentümer der Immobilie sind. Der Wert des Nießbrauchs mindert den Wert der Immobilie und damit den Wert der Schenkung.
3. Schenkungen von Unternehmensanteilen: Eltern, die Inhaber eines Unternehmens sind, können Unternehmensanteile steuerbegünstigt an ihre Kinder übertragen. Es gibt spezielle Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine weitgehende oder vollständige Steuerbefreiung ermöglichen, wenn die Kinder das Unternehmen weiterführen.
Eine schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen über mehrere Jahre hinweg kann helfen, steuerliche Freibeträge optimal auszunutzen. Gleichzeitig können Sie Ihre Erben sukzessive an die Aufgaben als Gesellschafter heranführen.
4. Einrichtung eines Familienpools: Eltern können Vermögen in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft (z.B. eine GmbH oder eine KG) einbringen, an der die Kinder beteiligt werden. Das schafft Flexibilität, weil Sie Anteile an der Gesellschaft sukzessive an Ihre künftigen Erben übertragen können. Damit werden diese Miteigentümer aller Werte, die vom Pool gehalten werden. Gleichzeitig können Sie weiterhin die Kontrolle über das Vermögen behalten, während sie die Anteile an die Kinder übertragen und auch entscheiden, ob Erträge aus dem Vermögen (Gewinne, Mieteinnahmen) bereits an alle ausgezahlt werden sollen, oder stehen bleiben.
5. Errichtung einer Familienstiftung: Eine Familienstiftung kann gegründet werden, um ein größeres Familienvermögen langfristig zu erhalten und die Nachkommen zu unterstützen. Die Stiftung verwaltet das Vermögen und schüttet Erträge an die Familienmitglieder aus.
Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung kann steuerlich begünstigt sein, und das Vermögen bleibt langfristig in der Familie.
6. Übertragung vorgezogener Erbfolge: Gerade im komplexeren Familienverhältnissen – insbesondere wenn Streit unter den künftigen Erben erwartet – kann eine vorgezogene Erbregelung sinnvoll sein: Durch einen Erbvertrag können Eltern festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf die Kinder übergehen und diese im Gegenzug später nicht den Erbenkreis aufgenommen werden.
Rechtliche Aspekte
Gesetzliche Regelungen, die Sie bei der Vermögensnachfolge unbedingt beachten sollten
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Insbesondere das 5. Buch, das das gesamte Erbrecht regelt (Wie erstelle ich ein wirksames Testament, welche Pflichtteile sind zu beachten, wie kann ich mein Vermögen aufteilen, welche Hilfen und Vorgaben kann ich meinen Erben machen)
Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (ErbStG)
Regelt z.B., welche Freibeträge es gibt und welche Steuersätze anzuwenden sind. Regelt auch, wo sich attraktive Sonderregelungen finden, wie etwa die Steuerbefreiung für das Familienheim, die es im Erbfall zu nutzen gilt
Das Gewerbesteuerrecht (GewG) und das Bewertungsgesetz (BewG)
Ergänzen das ErbStG vor allem bei Fragen, wie ein Unternehmen im Erbfall zu bewerten ist und eröffnen oft Spielraum für steuergünstige Gestaltungen
Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Ist vor allem relevant für die Gestaltung passender Satzungsregelungen für den Umgang mit Gesellschaftsanteilen bei Tod des Gesellschafters
Wir denken wie Unternehmer
Vermögen übertragen mit DIOMEDEA Beratung
Unternehmer, die an Vermögensplanung denken, brauchen Unterstützung in vielen Aspekten. Als Experten für Ruhestands- und Nachlassplanung von Unternehmern haben wir den Anspruch, nicht nur die fachliche Expertise zu den aufkommenden betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen zu liefern, sondern vor allem Ihre Interessen zu erkennen und umzusetzen. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmer zu Fragen des Ruhestands und des Vermögensmanagements und kennen daher die Bedürfnisse und Perspektiven von Unternehmern.
Wir arbeiten nicht stur einzelne Maßnahmen ab, sondern klären immer zuerst, was Ihre Ziele sind. Unser Job ist genau diese Ziele so gut es geht zu erreichen.
Häufige Fehler bei der Abfindung einer Pensionszusage können Sie einfach vermeiden, indem Sie frühzeitig eine Fachfrau oder einen Fachmann hinzuziehen.
Maik Miehe
Vermögen auf Kinder übertragen – die wichtigsten Fragen und Antworten
Das bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. Schenkenden und wird von § 16 ErbStG geregelt. Die wichtigsten Freibeträge sind:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro (pro Elternteil!)
- ohne Verwandtschaftsverhältnis: 20.000 Euro (beispielsweise auch für nichteheliche Partner!)
Unser Fokus ist seit vielen Jahren die Beratung von Unternehmen zu ihren Vermögens-, Ruhestands- und Nachlassplanungen. Wir sind Unternehmer, verstehen die Ziele und Herausforderungen von Unternehmern und haben große Erfahrung hier die richtigen Lösungen zu finden.
Eine Vermögens-, Ruhestands- oder Nachlassplanung kostet Geld, kann aber bei entsprechenden Vermögen ein vielfaches dessen an Kosten sparen und Vorteilen generieeren.
Ihre Kosten richten sich nach unserem Aufwand. Wichtig: Sie erhalten von uns nur eine Rechnung, wenn Sie vorher einen Beratungsvertrag unterschrieben haben. Und daher wissen Sie bei uns immer genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Durch viele Jahre Erfahrung können wir den Aufwand der meisten Anfragen bereits vorab gut abschätzen. Wenn es der Auftrag zulässt, erhalten Sie von uns ein Angebot zu einem vereinbarten Pauschalpreis.
Wenn Sie Vermögen an Kinder verschenken, werden diese Eigentümer und können damit tun und lassen was sie wollen. Das muss sich nicht mit Ihren Vorstellungen decken.
Wenn Sie Ihre Kinder oder Dritte an Ihrer vermögensverwaltenden GmbH beteiligen wollen, ist eine ganzheitliche Planung erforderlich, die etwaige Schenkungen der Vergangenheit berücksichtigt. Nur so können Sie vermeiden kostspielige Fehler zu machen.
Gleichzeitig muss die Satzung der GmbH darauf geprüft werden, ob sie für einen erweiterten Gesellschafterkreis geeignet ist. Sie müssen entscheiden, was mit etwaigen Erträgen in der Gesellschaft passiert. Und Sie müssen klären, wieviel Kontrolle Sie abgeben oder behalten wollen und dies entsprechend regeln.
Es gehört also mehr dazu, als ein schneller Notartermin für eine Übertragung von Gesellschafteranteilen und sollte daher mit einer ganzheitlichen Planung Ihres Ruhestands einhergehen.
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