Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen sind langfristige Rückstellungen, die ein Unternehmen bildet, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen an Mitarbeitende oder GeschäftsführerInnen aus zugesagten Leistungen wie Alters- oder Hinterbliebenenrenten zu erfüllen.

Obwohl diese Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, beispielsweise zum Rentenbeginn, entstehen sie bereits schrittweise ab der Erteilung der Pensionszusage. Ohne die Bildung von Pensionsrückstellungen würden die Bilanzen bis zum jeweiligen Zahlungsbeginn ein verzerrtes Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (Gewinn, Eigenkapitalquote usw.) wiedergeben und zu einer fehlerhaften (zu hohen) Besteuerung führen.

Pensionsrückstellungen sind insofern einzigartig, als sie nach versicherungs- und nicht nach finanzmathematischen Grundsätzen ermittelt werden müssen. Dabei fließen neben Zinserwartungen und Trends auch biometrische Wahrscheinlichkeiten (Lebenserwartung, Invalidisierungswahrscheinlichkeit usw.) ein, was die Rückstellungsberechnung extrem aufwendig und kompliziert macht und nur von (Versicherungs-)Mathematikern durchgeführt werden kann.

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