past service

Eine betriebliche Altersversorgung, wie z.B. eine Pensionszusage, honoriert die langjährige Betriebszugehörigkeit. Sie wird schrittweise bis zum vereinbarten Rentenbeginn erworben. Scheidet ein/e MitarbeiterIn vor diesem Zeitpunkt aus, verliert er/sie den noch nicht erworbenen Anspruch – diesen nennt man „future service„. Der bis dahin bereits erworbene Anspruch, den er/sie auch nach dem Ausscheiden behält, wird als „past service“ bezeichnet.

Der Erdienungszeitraum beginnt bei einem/r UnternehmerIn erst zum Zeitpunkt der Zusage, bei einem/r ArbeitnehmerIn mit dem Eintritt in das Unternehmen, frühestens aber mit 23 Jahren.

Was passiert mit dem Anspruch bei einem Verzicht auf die Pensionszusage? Hier lesen mehr dazu.