verdeckte Einlage
Der Begriff „verdeckte Einlage“ beschreibt eine steuerliche Fiktion mit realen Folgen.
Ein klassischer Fall ist der Verzicht eines Gesellschafters auf Teile seiner Pensionszusage, auf die er bereits eine unverfallbare Anwartschaft erworben hatte. Für diese Anwartschaft wurden in der Handelsbilanz Rückstellungen gebildet.
Durch den Verzicht des Gesellschafters müssen die hierfür gebildeten Rückstellungen aufgelöst werden. Da diese nicht einfach gestrichen werden können – die Bilanz wäre sonst nicht mehr ausgeglichen – müssen sie auf ein anderes Konto der Passivseite umgebucht werden, nämlich das Eigenkapitalkonto des verzichtenden Gesellschafters.
Das Finanzamt interpretiert diesen Vorgang steuerlich so, als hätte der Betrag zuerst das Unternehmen verlassen und sei dem Gesellschafter zugeflossen, der ihn anschließend wieder auf sein Eigenkapitalkonto eingezahlt hat – somit entsteht die verdeckte Einlage.
Das Ergebnis: Der fiktive Zufluss des Betrages, den der Gesellschafter anschließend wieder eingelegt hat, muss von ihm auf privater Ebene versteuert werden.
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